G-BA2017

Nivolumab: Indikation und Therapie bei Urothelkarzinom

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf der Verfahrensübersicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2017 zur Nutzenbewertung von Nivolumab. Das Dokument skizziert die formalen Rahmenbedingungen für die Bewertung des Wirkstoffs in einem neuen Anwendungsgebiet.

Das Urothelkarzinom ist die häufigste bösartige Krebserkrankung der ableitenden Harnwege. Im fortgeschrittenen oder metastasierten Stadium stellt die platinbasierte Chemotherapie oft die erste Behandlungslinie dar.

Bei einem Fortschreiten der Erkrankung nach einer solchen Erstlinientherapie besteht ein hoher medizinischer Bedarf an wirksamen Alternativen. Nivolumab ist ein monoklonaler Antikörper, der als Immun-Checkpoint-Inhibitor (PD-1-Inhibitor) wirkt und das körpereigene Immunsystem gegen die Tumorzellen reaktivieren soll.

Empfehlungen

Der Beschluss des G-BA fokussiert sich auf die Definition des exakten Anwendungsgebietes für die Nutzenbewertung des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der zugrundeliegenden Fachinformation wird Nivolumab (Handelsname Opdivo) für eine spezifische Indikation bewertet. Es werden folgende Kriterien für den Einsatz definiert:

  • Anwendung als Monotherapie

  • Behandlung des lokal fortgeschrittenen, nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms

  • Einsatz bei erwachsenen Personen

  • Anwendung nach dem Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie und klinische Daten

Für die Durchführung der Nutzenbewertung legt der G-BA eine zweckmäßige Vergleichstherapie fest. Die spezifische Benennung dieser Vergleichstherapie sowie die tragenden Gründe sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert.

Da der vorliegende Quelltext eine formale Verfahrensübersicht (Steckbrief) darstellt, sind detaillierte klinische Endpunkte wie Raten zum Gesamtüberleben (OS) oder zum progressionsfreien Überleben (PFS) nicht im Text aufgeführt. Auch das exakte Ausmaß des Zusatznutzens wird in den zugehörigen Volltextdokumenten des IQWiG und G-BA ausgewiesen und ist nicht Teil dieser Kurzzusammenfassung.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenbewertung von Nivolumab beim Urothelkarzinom strikt an das vorherige Versagen einer platinhaltigen Therapie gebunden ist.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf die Monotherapie des lokal fortgeschrittenen, nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms bei Erwachsenen. Voraussetzung für den Einsatz ist das vorherige Versagen einer platinhaltigen Therapie.

Die detaillierten klinischen Ergebnisse und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den verlinkten Volltextdokumenten des G-BA und IQWiG dokumentiert. Die formale Verfahrensübersicht selbst enthält diese spezifischen Zahlen nicht.

Der Wirkstoff Nivolumab wird in diesem Anwendungsgebiet unter dem Handelsnamen Opdivo vertrieben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: Urothelkarzinom) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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