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National Institute for Health and Care Excellence (NICE)Psychiatrie

Körperliche Aktivität & Umwelt: NICE-Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf National Institute for Health and Care Excellence (NICE) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Strategien zur Förderung körperlicher Aktivität müssen die Bedürfnisse aller Nutzer, insbesondere bei eingeschränkter Mobilität, berücksichtigen.
  • Bei der Straßen- und Wegeplanung haben Fußgänger, Radfahrer und Nutzer anderer aktiver Fortbewegungsmittel höchste Priorität.
  • Öffentliche Verkehrsmittel und deren Zugangswege sollen barrierefrei und attraktiv gestaltet werden.
  • Öffentliche Freiflächen müssen sicher, gut beleuchtet und mit barrierefreien Einrichtungen ausgestattet sein.
  • In Gebäuden soll die Architektur (z. B. gut sichtbare, helle Treppen) zu mehr Bewegung animieren.
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Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG90 befasst sich mit der Anpassung der physischen Umwelt, um die allgemeine körperliche Aktivität der Bevölkerung zu fördern. Ziel ist es, durch städtebauliche und infrastrukturelle Maßnahmen aktive Mobilität (Gehen, Radfahren) und die Nutzung öffentlicher Räume zu steigern.

Strategien und Planung

Lokale Strategien sollen die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigen. Bei der Planung müssen Menschen mit eingeschränkter Mobilität besonders beachtet werden.

  • Bürgerbeteiligung: Einbezug von Fußgängern, Radfahrern, Autofahrern und Nutzern des ÖPNV.
  • Barrierefreiheit: Vermeidung von Hindernissen (z. B. Vegetation, Werbetafeln, parkende Autos).
  • Health Impact Assessment: Vorab-Prüfung geplanter Änderungen auf ihre Auswirkungen auf die körperliche Aktivität.

Aktive Mobilität (Active Travel)

Fußgänger, Radfahrer und Nutzer anderer aktiver Fortbewegungsmittel müssen bei der Entwicklung und Instandhaltung von Straßen höchste Priorität erhalten.

MaßnahmeUmsetzungsmöglichkeiten
Umverteilung des StraßenraumsVerbreiterung von Gehwegen, Einführung von Radwegen
VerkehrsbeschränkungenSchließung oder Verengung von Straßen für motorisierte Fahrzeuge
StraßennutzungsgebührenEinführung von Maut- oder City-Maut-Systemen
VerkehrsberuhigungGeschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschilderung und Straßenbau

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Um Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Fortbewegung zu erleichtern, empfiehlt die Leitlinie spezifische Anpassungen der Infrastruktur:

BereichEmpfohlene Ausstattung
GehwegeEbene, nicht reflektierende, blendfreie Oberflächen; regelmäßige Sitzgelegenheiten
ÜbergängeAbgesenkte Bordsteine (bündig mit Fahrbahn), taktile Bodenleitsysteme
AmpelnTaktile rotierende Kegel, akustische Signale, ausreichend lange Grünphasen
ÖPNVAkustische und visuelle Ansagen, barrierefreier Zugang zu Haltestellen

Öffentliche Freiflächen

Die Zugänglichkeit und Attraktivität von lokalen Freiflächen (Grün- und Blauräume) soll verbessert werden, um deren Nutzung zu steigern. Dies gilt insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die diese bisher wenig nutzen.

  • Bereitstellung sicherer Spiel- und Picknickbereiche.
  • Beleuchtung und Vegetationspflege zur Vermeidung von antisozialem Verhalten.
  • Klare, für alle verständliche Beschilderung.
  • Sitzgelegenheiten mit Arm- und Rückenlehnen in regelmäßigen Abständen.
  • Zugängliche, saubere und tagsüber geöffnete Toiletten.

Gebäude und Schulen

Auch das direkte Wohn-, Arbeits- und Lernumfeld soll Bewegung fördern:

  • Gebäude: Treppenhäuser sollen so gestaltet und positioniert sein, dass sie zur Nutzung einladen (gut beleuchtet, ansprechend dekoriert, deutlich ausgeschildert).
  • Schulen: Schulhöfe sollen zu vielfältigem, aktivem Spielen anregen (z. B. durch farbige Markierungen für Hüpfspiele).
  • Campus/Arbeitsplätze: Verschiedene Gebäudeteile sollen durch barrierefreie Fuß- und Radwege verbunden sein.

💡Praxis-Tipp

Weisen Sie Patienten mit eingeschränkter Mobilität gezielt auf barrierefreie Routen und ÖPNV-Angebote hin, um deren Alltagsaktivität sicher und schrittweise zu steigern.

Häufig gestellte Fragen

Durch Umverteilung des Straßenraums (z. B. breitere Gehwege, neue Radwege), Verkehrsberuhigung, Zugangsbeschränkungen für Autos und Straßennutzungsgebühren.
Sie müssen über bündig abgesenkte Bordsteine, taktile Bodenleitsysteme sowie bei Ampeln über taktile rotierende Kegel, akustische Signale und ausreichend lange Überquerungszeiten verfügen.
Sie sollen gut sichtbar ausgeschildert, attraktiv dekoriert und hell beleuchtet sein, um Menschen zur Nutzung anstelle von Aufzügen zu motivieren.
Sichere Spielbereiche, gute Beleuchtung, barrierefreie Toiletten, klare Beschilderung sowie Sitzbänke mit Arm- und Rückenlehnen.

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