Multiples Myelom: Daratumumab bei Erstdiagnose und SZT
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A20-50 bewertet den Zusatznutzen von Daratumumab in Kombination mit Bortezomib, Thalidomid und Dexamethason (D-VTd). Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit neu diagnostiziertem multiplem Myelom, für die eine autologe Stammzelltransplantation (ASZT) geeignet ist.
Grundlage der Bewertung ist das Addendum zum Auftrag A20-15, in dem Daten der Phase-3-Studie CASSIOPEIA (Teil 1) analysiert werden. Verglichen wird das D-VTd-Regime mit einer Kombination aus Bortezomib, Thalidomid und Dexamethason (VTd).
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie umfasst eine Induktionstherapie, eine Hochdosistherapie mit ASZT sowie eine anschließende Erhaltungstherapie mit Lenalidomid.
Empfehlungen
Bewertung der Studiengrundlage
Laut IQWiG-Bericht ist die vorgelegte Studie CASSIOPEIA nicht geeignet, um den Zusatznutzen von Daratumumab im untersuchten Anwendungsgebiet zu belegen. Es wird kritisiert, dass die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie nicht vollständig umgesetzt wurde.
Insbesondere die Erhaltungstherapie in der Studie entspricht nicht den Vorgaben. Anstelle der geforderten Gabe von Lenalidomid erhielten die Teilnehmenden eine Daratumumab-Monotherapie oder wurden ohne weitere Therapie beobachtet.
Festlegung der Vergleichstherapie
Der Bericht definiert die zweckmäßige Vergleichstherapie für die bewertete Indikation wie folgt:
| Indikation | Zweckmäßige Vergleichstherapie | Zusatznutzen |
|---|---|---|
| Neu diagnostiziertes multiples Myelom (ASZT-geeignet) | Induktion (Bortezomib/Dexamethason-basiert) + Hochdosistherapie/ASZT + Erhaltung (Lenalidomid) | Nicht belegt |
Ergebnisse zu patientenrelevanten Endpunkten
Trotz der methodischen Einschränkungen berichtet das Dokument folgende Ergebnisse aus dem direkten Vergleich von D-VTd und VTd:
-
Für das Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten der Daratumumab-Kombination.
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Bei der Symptomatik (EORTC QLQ-C30) ergibt sich ein signifikanter Vorteil im Bereich Schmerzen.
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Die gesundheitsbezogene Lebensqualität weist einen signifikanten Vorteil beim globalen Gesundheitsstatus auf.
-
Bei den Endpunkten Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) sowie bei den meisten weiteren Funktions- und Symptomskalen zeigen sich keine signifikanten Unterschiede.
Nebenwirkungen und Sicherheit
Hinsichtlich der Therapiesicherheit stellt der Bericht keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen fest. Dies betrifft folgende Kategorien:
-
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs)
-
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)
-
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
Fazit zum Zusatznutzen
Zusammenfassend lautet das Ergebnis der Nutzenbewertung: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. Die beobachteten Effekte können aufgrund der abweichenden Erhaltungstherapie nicht eindeutig im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie interpretiert werden.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Aspekt dieser Nutzenbewertung ist die methodische Diskrepanz bei der Erhaltungstherapie. Der Bericht verdeutlicht, dass positive Effekte auf das Gesamtüberleben in Studien nicht für einen Beleg des Zusatznutzens ausreichen, wenn die Kontrollgruppe nicht der festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie (hier: Lenalidomid-Erhaltung) entspricht.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht begründet dies mit der fehlenden Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie in der Zulassungsstudie. Die in der Studie eingesetzte Erhaltungstherapie entsprach nicht der vom G-BA geforderten Standardtherapie mit Lenalidomid.
Es wurden erwachsene Personen mit neu diagnostiziertem multiplem Myelom eingeschlossen. Eine Voraussetzung war, dass diese für eine Hochdosistherapie mit anschließender autologer Stammzelltransplantation geeignet und nicht älter als 65 Jahre waren.
Ja, die Auswertungen zeigen einen statistisch signifikanten Unterschied zugunsten der Daratumumab-Kombinationstherapie. Das IQWiG merkt jedoch an, dass diese Daten aufgrund der methodischen Mängel bei der Erhaltungstherapie nicht für den Beleg eines Zusatznutzens herangezogen werden können.
Laut IQWiG-Bericht zeigten sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Studienarmen. Dies gilt sowohl für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse als auch für Therapieabbrüche aufgrund von Nebenwirkungen.
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Quelle: IQWiG A20-50: Daratumumab (neu diagnostiziertes multiples Myelom, Stammzelltransplantation geeignet) - Addendum zum Auftrag A20-15 (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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