G-BA2021

Mukoviszidose (CF): Lumacaftor/Ivacaftor Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Kurzdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung. Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf für den Wirkstoff Lumacaftor/Ivacaftor (Handelsname Orkambi).

Die zystische Fibrose (Mukoviszidose) ist eine angeborene Stoffwechselerkrankung. Bei der homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen kommt es zu einem fehlerhaften Transport von Chloridionen, was zu zähem Schleim in Lunge und Verdauungstrakt führt.

Lumacaftor/Ivacaftor ist ein CFTR-Modulator, der direkt an der Ursache der Erkrankung ansetzt. Das vorliegende Verfahren bewertet den administrativen Status dieser Therapie für eine spezifische pädiatrische Altersgruppe.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss vom 18.03.2022 definiert die administrativen Rahmenbedingungen für die Therapie mit Lumacaftor/Ivacaftor.

Zugelassene Indikation

Laut G-BA ist das Medikament (Orkambi Granulat) für folgende Zielgruppe angezeigt:

  • Kinder ab einem Alter von 2 Jahren bis einschließlich 5 Jahren

  • Vorliegen einer zystischen Fibrose (Mukoviszidose)

  • Nachweis einer homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen (Cystic Fibrosis Transmembrane Conductance Regulator)

Ausmaß des Zusatznutzens und Verfahrensstatus

Es wird festgehalten, dass es sich um eine Neubewertung nach Fristablauf handelt. Das entsprechende Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V wurde im März 2022 offiziell abgeschlossen.

Der vorliegende administrative Quelltext verweist für das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sowie die zweckmäßige Vergleichstherapie auf die verlinkten Beschlussdokumente. Das konkrete Ergebnis der Nutzenbewertung (z.B. das Ausmaß des Zusatznutzens) ist im bereitgestellten Kurztext nicht explizit aufgeführt und muss transparent den verlinkten Originaldokumenten des G-BA entnommen werden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Lumacaftor/Ivacaftor in dieser Altersgruppe zwingend den Nachweis einer homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen erfordert.

Häufig gestellte Fragen

Die Nutzenbewertung bezieht sich auf Kinder ab einem Alter von 2 Jahren bis einschließlich 5 Jahren.

Laut G-BA ist das Medikament für Patienten angezeigt, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind.

Der offizielle Beschluss zur Neubewertung nach Fristablauf wurde am 18.03.2022 gefasst und trat am selben Tag in Kraft.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lumacaftor/Ivacaftor (Neubewertung nach Fristablauf: zystische Fibrose, homozygot F508del-Mutation im CFTR-Gen, ≥ 2 bis ≤ 5 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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