Medizinische Versorgung in Haft: Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG57 befasst sich mit der körperlichen Gesundheit von inhaftierten Personen ab 18 Jahren. Ein zentrales Prinzip ist die Äquivalenz der Versorgung, wonach medizinische Leistungen in Haftanstalten denselben Standard aufweisen sollen wie im regulären Gesundheitssystem.
Inhaftierte stellen eine hochvulnerable Gruppe dar. Häufig liegen komplexe gesundheitliche und soziale Bedürfnisse vor, darunter Lernbehinderungen, chronische Erkrankungen bei älteren Inhaftierten sowie ein gehäuftes Auftreten von Substanzmissbrauch.
Die Leitlinie zielt darauf ab, gesundheitliche Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen, chronische Krankheiten zu managen und die Kontinuität der Versorgung bei Verlegungen oder der Entlassung sicherzustellen.
Empfehlungen
Die NICE-Leitlinie NG57 formuliert folgende Kernempfehlungen für den klinischen Ablauf in Haftanstalten:
Aufnahme und Erstuntersuchung
Laut Leitlinie wird eine erste Gesundheitsuntersuchung für jede Person direkt bei der Aufnahme empfohlen. Diese sollte zwingend vor der Zuweisung einer Zelle stattfinden.
Dabei sollen akute gesundheitliche Probleme, das Suizid- und Selbstverletzungsrisiko sowie der aktuelle Medikamentenbedarf erfasst werden. Es wird empfohlen, innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft ein Screening auf Tuberkulose durchzuführen.
Zweituntersuchung und Screening
Eine umfassende zweite Gesundheitsuntersuchung wird innerhalb von 7 Tagen nach der Erstaufnahme empfohlen. Hierbei sollen laut Leitlinie folgende Parameter erhoben werden:
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Überprüfung der Maßnahmen aus der Erstuntersuchung
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Erfassung von Substanzmissbrauch, Raucherstatus und familiärer Vorbelastung
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Messung von Größe, Gewicht, Puls, Blutdruck und Temperatur sowie eine Urinanalyse
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Beurteilung der psychischen Gesundheit, bei Bedarf unter Nutzung von Screening-Tools
Zusätzlich wird allen Inhaftierten ein Angebot zur Impfung gegen Hepatitis B sowie zu vertraulichen Tests auf Hepatitis B, C und HIV empfohlen.
Medikamentenmanagement
Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer individuellen Risikobewertung für die Medikamenteneinnahme. Grundsätzlich wird empfohlen, Inhaftierten die eigenständige Aufbewahrung und Einnahme ihrer Medikamente ("in-possession") zu ermöglichen, sofern sie die Risikoprüfung bestehen.
Eine direkte Überwachung der Einnahme wird in folgenden Fällen gefordert:
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Bei Betäubungsmitteln (Schedule 2 und 3)
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Bei Medikamenten zur Behandlung von Tuberkulose
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Bei Personen, die die Risikoprüfung für die eigenständige Einnahme nicht bestanden haben
Die Leitlinie definiert zudem Wirkstoffgruppen, bei denen eine zeitgerechte Verabreichung kritisch ist, um Schäden durch verpasste Dosen zu vermeiden:
| Organsystem / Indikation | Beispiele für kritische Medikamentengruppen |
|---|---|
| Herz-Kreislauf-System | Antikoagulanzien, Nitrate |
| Atemwege | Adrenozeptor-Agonisten, Adrenalin (Notfall) |
| Zentralnervensystem | Antiepileptika, Parkinson-Medikamente |
| Endokrines System | Kortikosteroide, Diabetes-Medikamente |
| Infektionen | Antiinfektiva, Antiretrovirale Medikamente |
Entlassung und Transition
Um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten, wird bei Personen mit komplexen Bedürfnissen ein Gesundheitsassessment mindestens einen Monat vor der geplanten Entlassung empfohlen.
Bei der Entlassung oder Verlegung sollte laut Leitlinie sichergestellt werden, dass die betroffene Person einen Vorrat an verschriebenen Medikamenten für mindestens 7 Tage oder ein entsprechendes Rezept erhält.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Hinweis der Leitlinie betrifft die zeitgerechte Verabreichung von kritischen Medikamenten. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Verzögerungen oder Ausfälle bei bestimmten Wirkstoffgruppen (wie Antikoagulanzien, Insulin oder Antiepileptika) zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen können. Daher sollte bei Verlegungen oder Entlassungen stets ein lückenloses Medikamentenmanagement priorisiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird die Erstuntersuchung direkt bei der Aufnahme in die Haftanstalt empfohlen. Diese muss zwingend stattfinden, bevor der Inhaftierte seiner Zelle zugewiesen wird.
Es wird empfohlen, innerhalb von 48 Stunden ein Tuberkulose-Screening durchzuführen. Zudem sollte allen Inhaftierten ein Test auf HIV sowie Hepatitis B und C angeboten werden.
Die Leitlinie empfiehlt, Inhaftierten die eigenständige Aufbewahrung ("in-possession") zu erlauben, sofern eine individuelle Risikoprüfung dies zulässt. Ausgenommen davon sind Betäubungsmittel und Tuberkulose-Medikamente, deren Einnahme immer direkt überwacht werden sollte.
Bei einer Entlassung oder Verlegung wird empfohlen, der Person einen Medikamentenvorrat für mindestens 7 Tage mitzugeben. Alternativ kann ein entsprechendes Rezept ausgestellt werden, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.
Für Personen mit komplexen gesundheitlichen Bedürfnissen wird ein prästationäres Gesundheitsassessment empfohlen. Dieses sollte laut Leitlinie mindestens einen Monat vor dem erwarteten Entlassungsdatum stattfinden.
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Quelle: NG57: Physical health of people in prison (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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