WHO2023

Lebensmittelmarketing Kinder: Leitlinien-Empfehlung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: WHO (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Ungesunde Ernährung und kindliche Adipositas stellen weltweit führende Gesundheitsrisiken dar. Das Lebensmittelmarketing beeinflusst maßgeblich die Lebensmittelauswahl, die Präferenzen und das Konsumverhalten von Kindern.

Studien zeigen, dass sich das Marketing überwiegend auf Lebensmittel konzentriert, die reich an gesättigten Fettsäuren, Transfettsäuren, freiem Zucker und Salz sind (sogenannte HFSS-Lebensmittel). Die WHO betrachtet den Schutz vor solchem Marketing zunehmend als Kinderrechtsthema, da unregulierte Werbung das Recht auf Gesundheit und angemessene Ernährung gefährdet.

Besondere Sorge bereitet das wachsende digitale Marketing, das durch interaktive und zielgruppengenaue Techniken eine hohe Überzeugungskraft entfaltet. Da bisherige freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie nicht den gewünschten Erfolg brachten, formuliert die WHO-Leitlinie evidenzbasierte Empfehlungen für staatliche Akteure.

Empfehlungen

Die WHO-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zum Schutz von Kindern:

Grundsatz zum Kinderschutz

Laut Leitlinie sollen Kinder jeden Alters vor dem Marketing für Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an gesättigten Fettsäuren, Transfettsäuren, freiem Zucker und/oder Salz (HFSS-Lebensmittel) geschützt werden.

Gestaltung von Richtlinien

Es wird die Implementierung von Richtlinien zur Einschränkung des Marketings für HFSS-Lebensmittel empfohlen (bedingte Empfehlung). Die Leitlinie empfiehlt, dass diese Richtlinien folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sollen verbindlich (mandatory) sein.

  • Sie sollen Kinder jeden Alters schützen.

  • Sie sollen ein staatlich geführtes Nährwertprofilmodell zur Klassifizierung der betroffenen Lebensmittel verwenden.

  • Sie sollen umfassend genug sein, um eine Verlagerung des Marketings auf andere Medien, Räume oder Altersgruppen zu minimieren.

  • Sie sollen die Überzeugungskraft (Power) des Marketings einschränken.

Geltungsbereich und Definitionen

Die Leitlinie betont, dass die Exposition gegenüber Lebensmittelmarketing unabhängig von Zeit, Ort oder beabsichtigtem Publikum adressiert werden soll. Dies schließt ausdrücklich auch digitale Medien und das Sponsoring mit ein.

Zudem wird empfohlen, die Überzeugungskraft des Marketings zu regulieren. Darunter fallen laut Leitlinie Techniken, die Kinder besonders ansprechen, wie etwa Werbefiguren, Prominenten-Endorsements, interaktive Spiele oder emotionale Appelle.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, sich auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie zu verlassen, da diese signifikant häufiger zu unerwünschten Effekten führen als verbindliche staatliche Vorgaben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass zu eng gefasste Richtlinien oft eine Verlagerung des Marketings auf unregulierte Kanäle (wie digitale Medien) oder auf ältere Kinder zur Folge haben.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird empfohlen, Kinder jeden Alters zu schützen. Dies umfasst gemäß der UN-Kinderrechtskonvention alle Personen unter 18 Jahren.

Die Evidenz der Leitlinie zeigt, dass freiwillige Maßnahmen oft ineffektiv sind und das Marketing nicht ausreichend reduzieren. Es wird daher ausdrücklich die Einführung verbindlicher, staatlicher Richtlinien empfohlen.

Die Leitlinie empfiehlt Beschränkungen für Lebensmittel, die reich an gesättigten Fettsäuren, Transfettsäuren, freiem Zucker und/oder Salz sind (HFSS-Lebensmittel). Zur genauen Klassifizierung wird die Nutzung eines staatlich geführten Nährwertprofilmodells empfohlen.

Damit sind spezifische Techniken gemeint, die Kinder besonders ansprechen und beeinflussen. Dazu zählen laut Leitlinie beispielsweise Werbefiguren, Prominente, interaktive Spiele, emotionale Appelle und ansprechende Verpackungsdesigns.

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Quelle: Policies to protect children from the harmful impact of food marketing: WHO guideline (WHO, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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