Katarakt: OP-Indikation, Biometrie und Linsenwahl

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG77 (2017) behandelt das Management der Katarakt bei Erwachsenen ab 18 Jahren. Ziel ist die Optimierung der Versorgung vor, während und nach der Kataraktoperation.

Eine Katarakt führt durch Trübung der Augenlinse zu einer Visusminderung, die die Lebensqualität und Unabhängigkeit der Betroffenen einschränken kann. Die Operation ist der häufigste Eingriff im Gesundheitssystem und weist eine hohe Erfolgsquote auf.

Die Leitlinie standardisiert den klinischen Pfad, um regionale Unterschiede beim Zugang zur Operation abzubauen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermeidung chirurgischer Fehler, wie der Implantation falscher Intraokularlinsen.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für das Management der Katarakt:

Indikation und Überweisung

Die Entscheidung zur Operation wird laut Leitlinie gemeinsam mit der betroffenen Person getroffen. Dabei stehen die Einschränkung der Lebensqualität und der individuelle Leidensdruck im Vordergrund.

Es wird ausdrücklich empfohlen, den Zugang zur Kataraktoperation nicht auf Basis eines bestimmten Visus-Grenzwertes zu beschränken.

Präoperative Diagnostik und Biometrie

Zur Messung der Achslänge des Auges wird primär die optische Biometrie empfohlen. Ultraschallbiometrie soll nur zum Einsatz kommen, wenn die optische Methode nicht möglich ist oder keine genauen Messwerte liefert.

Für Personen ohne vorherige refraktive Hornhautchirurgie empfiehlt die Leitlinie spezifische Formeln zur Berechnung der Intraokularlinse (IOL) in Abhängigkeit von der Achslänge:

AchslängeEmpfohlene Biometrie-Formel
< 22,00 mmHaigis oder Hoffer Q
22,00 - 26,00 mmBarrett Universal II (bevorzugt) oder SRK/T
> 26,00 mmHaigis oder SRK/T

Linsenwahl und Fehlerprävention

Die Leitlinie rät vom routinemäßigen Einsatz multifokaler Intraokularlinsen ab. Monovision kann angeboten werden, wenn diese bereits präoperativ bestand und beibehalten werden soll.

Zur Vermeidung von Linsenverwechslungen wird die Nutzung einer modifizierten WHO-Sicherheitscheckliste gefordert. Es wird betont, dass biometrische Daten elektronisch übertragen oder als Originalausdruck verwendet werden sollen, niemals als handschriftliche Kopie.

Anästhesie und Operation

Als Anästhesieverfahren werden Sub-Tenon- oder topische Anästhesien (mit oder ohne intrakamerale Gabe) empfohlen. Von einer retrobulbären Anästhesie wird abgeraten.

Eine simultane bilaterale Kataraktoperation kann bei Personen mit geringem Komplikationsrisiko erwogen werden. Auch bei Personen, die eine Vollnarkose benötigen, bei denen diese aber ein erhöhtes Risiko darstellt, ist ein beidseitiger Eingriff eine Option.

Komplikationsmanagement und Nachsorge

Zur Endophthalmitis-Prophylaxe wird die intrakamerale Gabe von Cefuroxim während der Operation empfohlen. Um Verdünnungsfehler zu vermeiden, sollen kommerziell oder apothekenüblich hergestellte Lösungen verwendet werden.

Zur Prävention und Behandlung eines zystoiden Makulaödems können topische Steroide in Kombination mit nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) eingesetzt werden.

Nach einer unkomplizierten Kataraktoperation ist laut Leitlinie keine routinemäßige Kontrolle am ersten postoperativen Tag erforderlich.

Kontraindikationen

Die Leitlinie benennt folgende Kontraindikationen und Warnhinweise:

  • Retrobulbäre Anästhesie: Dieses Verfahren wird für die Kataraktoperation ausdrücklich nicht empfohlen.

  • Multifokale Intraokularlinsen: Diese sollen laut Leitlinie nicht routinemäßig angeboten werden.

  • Kapselspannringe: Der Einsatz wird bei routinemäßigen, unkomplizierten Kataraktoperationen nicht empfohlen (Ausnahme: Pseudoexfoliationssyndrom).

  • Handschriftliche Übertragung: Biometrie-Ergebnisse dürfen nicht handschriftlich in die Akte übertragen werden, um Implantationsfehler zu vermeiden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt eindringlich vor der handschriftlichen Übertragung von Biometrie-Ergebnissen, da dies eine Hauptursache für die Implantation falscher Linsen darstellt. Es wird empfohlen, ausschließlich elektronische Datenübertragungen oder Originalausdrucke im Operationssaal zu verwenden. Zudem betont das Dokument, dass die Indikation zur Operation nicht von einem starren Visus-Grenzwert abhängig gemacht werden darf, sondern die individuelle Lebensqualität entscheidend ist.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie betont, dass der Zugang zur Kataraktoperation nicht auf Basis eines bestimmten Visus-Grenzwertes eingeschränkt werden darf. Die Entscheidung basiert auf der Einschränkung der Lebensqualität und dem Wunsch der betroffenen Person.

Es wird primär eine Sub-Tenon-Anästhesie oder eine topische Anästhesie empfohlen. Von einer retrobulbären Anästhesie rät die Leitlinie ausdrücklich ab.

Zur Prophylaxe einer Endophthalmitis empfiehlt die Leitlinie die intrakamerale Gabe von Cefuroxim. Dabei sollen fertige Lösungen verwendet werden, um Fehler bei der Verdünnung zu vermeiden.

Nein, laut Leitlinie wird nach einer unkomplizierten Kataraktoperation keine routinemäßige persönliche Kontrolle am ersten postoperativen Tag empfohlen.

Bei einer Achslänge von mehr als 26,00 mm empfiehlt die Leitlinie die Verwendung der Formeln Haigis oder SRK/T zur Berechnung der Intraokularlinse.

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Quelle: NICE Guideline on Cataracts (NICE, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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