Zystische Fibrose: IQWiG-Nutzenbewertung zu Ivacaftor
Hintergrund
Der vorliegende Artikel fasst das Addendum A20-05 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zusammen. Es handelt sich um eine ergänzende Nutzenbewertung zu Ivacaftor in Kombination mit Tezacaftor/Ivacaftor.
Die Bewertung betrifft Personen ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose. Voraussetzung ist das Vorliegen einer homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen.
Im Fokus dieses Addendums stehen Auswertungen zu schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE) und Therapieabbrüchen. Dabei wurde untersucht, inwiefern sich die Ergebnisse verändern, wenn pulmonale Exazerbationen als Symptom der Grunderkrankung aus der Analyse ausgeschlossen werden.
Empfehlungen
Das IQWiG formuliert basierend auf den nachgereichten Daten folgende zentrale Bewertungsergebnisse:
Methodik des indirekten Vergleichs
Für die Bewertung wurde ein adjustierter indirekter Vergleich herangezogen. Dabei wurde die Kombination Ivacaftor/Tezacaftor mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Lumacaftor/Ivacaftor verglichen.
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
Laut Bericht weisen die Daten zu den SUE ein hohes Verzerrungspotenzial auf. Zwar wurden infektiöse pulmonale Exazerbationen aus der Analyse ausgeschlossen, jedoch verblieben andere potenziell krankheitsbedingte Ereignisse in der Auswertung.
Zu diesen verbliebenen Ereignissen zählen unter anderem:
-
Hämoptoe beziehungsweise Hämoptyse
-
Pneumonien
-
Distales intestinales Obstruktionssyndrom oder Ileus
Aufgrund der unsicheren Datenlage lässt sich kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden ableiten. Ein Zusatznutzen ist in diesem Punkt nicht belegt.
Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen
Die vom pharmazeutischen Unternehmer nachgereichten Daten zu Therapieabbrüchen werden als nicht verwertbar eingestuft. Es fehlen essenzielle Angaben zur Patientenanzahl sowie Effektschätzer auf Studienebene.
Folglich ist eine Überprüfung der Homogenität für den indirekten Vergleich nicht möglich. Auch hier ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Unterschied im Schadenspotenzial.
Gesamtergebnis der Nutzenbewertung
Die ergänzenden Daten ändern die ursprüngliche Aussage der Dossierbewertung A19-70 nicht. Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar:
| Indikation | Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß des Zusatznutzens |
|---|---|---|
| Zystische Fibrose (ab 12 J., homozygot F508del) | Lumacaftor/Ivacaftor | Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht verdeutlicht die methodische Schwierigkeit bei der Erfassung von unerwünschten Ereignissen, wenn diese stark mit der Symptomatik der Grunderkrankung überlappen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Interpretation von Sicherheitsdaten zur zystischen Fibrose stets differenziert werden muss, ob Ereignisse wie Pneumonien oder Hämoptysen tatsächlich medikamentenbedingt sind oder den natürlichen Krankheitsverlauf widerspiegeln.
Häufig gestellte Fragen
Die Bewertung bezieht sich auf Personen ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose. Es muss zwingend eine homozygote F508del-Mutation im CFTR-Gen vorliegen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kombination aus Lumacaftor und Ivacaftor festgelegt.
Laut Bericht lieferte der pharmazeutische Unternehmer unvollständige Daten. Es fehlten unter anderem Angaben zur Patientenanzahl und Effektschätzer, wodurch die methodischen Voraussetzungen für den indirekten Vergleich nicht überprüfbar waren.
Das IQWiG leitet aus den vorliegenden Daten einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen gegenüber der Vergleichstherapie ab. Die nachgereichten Sicherheitsdaten änderten diese ursprüngliche Einschätzung nicht.
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Quelle: IQWiG A20-05: Ivacaftor (Kombination mit Tezacaftor/Ivacaftor; zystische Fibrose, ab 12 Jahre, F508del-Mutation, homozygot) - Addendum zum Auftrag A19-70 (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.