NICE

Interessenvertretung (Advocacy): Leitlinien-Empfehlung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG227 befasst sich mit unabhängigen Interessenvertretungen (Advocacy) für Erwachsene mit gesundheitlichen und sozialen Pflegebedürfnissen. Ein Interessenvertreter (Advocate) unterstützt Personen dabei, ihre Bedürfnisse und Wünsche auszudrücken und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Dies ist besonders wichtig für Menschen, die Schwierigkeiten haben, für sich selbst zu sprechen, oder befürchten, nicht gehört zu werden. Die Leitlinie richtet sich an Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen, Beauftragte von Advocacy-Diensten sowie an die Interessenvertreter selbst.

Es wird betont, dass Advocacy zum Schutz der Menschenrechte beiträgt und eine entscheidende Rolle beim Safeguarding (Schutz vor Missbrauch und Vernachlässigung) spielt. Neben dem gesetzlichen Anspruch können auch viele weitere Personen in bestimmten Lebensphasen von diesen Diensten profitieren.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Bereitstellung und Nutzung von Advocacy-Diensten:

Gesetzlicher Anspruch und Zugang

Laut Leitlinie muss eine Interessenvertretung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen angeboten werden. Die Kriterien für den gesetzlichen Anspruch basieren auf verschiedenen Rechtsgrundlagen:

RechtsgrundlageZielgruppe und Kriterien
Care Act 2014Personen mit erheblichen Schwierigkeiten beim Verstehen oder Kommunizieren von Informationen ohne anderweitige Unterstützung.
Mental Capacity Act 2005Personen ohne Einwilligungsfähigkeit bei schwerwiegenden medizinischen Behandlungen oder Unterbringungsentscheidungen.
Mental Health Act 1983Personen, die nach dem Gesetz festgehalten werden oder einer Vormundschaft unterliegen (unabhängig vom Alter).
Health and Social Care Act 2012Personen, die Unterstützung bei der Einreichung einer Beschwerde im Gesundheitswesen benötigen.

Es wird empfohlen, auch Personen ohne gesetzlichen Anspruch eine Interessenvertretung anzubieten, wenn sie sonst ihre Ansichten nicht äußern könnten (nicht-gesetzliche Advocacy).

Um den Zugang zu erleichtern, empfiehlt die Leitlinie:

  • Persönliche Treffen zur ersten Kontaktaufnahme zu ermöglichen

  • Flexible Kontaktmöglichkeiten, einschließlich Selbstüberweisung, bereitzustellen

  • Unabhängige psychiatrische Interessenvertretung (IMHA) nach dem Opt-out-Prinzip anzubieten

Information und Aufklärung

Die Leitlinie fordert, dass lokale Behörden und Gesundheitsdienstleister proaktiv über den Anspruch auf Advocacy informieren. Diese Informationen sollten in barrierefreien Formaten (z. B. leichte Sprache, Braille, Audio) zur Verfügung gestellt werden.

Es wird empfohlen, die Informationen an jedem wichtigen Punkt der Interaktion mit dem Gesundheits- und Sozialwesen zu wiederholen.

Zusammenarbeit und Rahmenbedingungen

Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen sollten den Bedarf an einer Interessenvertretung so früh wie möglich erkennen. Eine Überweisung sollte laut Leitlinie ohne Verzögerung erfolgen.

Es wird empfohlen, ausreichend Zeit für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen der Person und dem Interessenvertreter einzuplanen.

Die Leitlinie betont, dass Interessenvertreter in alle Diskussionen einbezogen werden sollten, bis eine Entscheidung getroffen und der Person erklärt wurde.

Anforderungen an Advocacy-Dienste

Advocacy-Dienste sollten laut Leitlinie personenzentriert und unabhängig arbeiten. Die Unabhängigkeit von anderen Dienstleistern muss klar erkennbar sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Es wird empfohlen, dass Advocacy-Dienste folgende Kriterien erfüllen:

  • Bereitstellung von kultursensibler Interessenvertretung

  • Zugang zu Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten

  • Sicherstellung der Kontinuität durch den Einsatz desselben Interessenvertreters während des gesamten Prozesses

Schulung und Monitoring

Die Leitlinie empfiehlt, dass alle Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen im Rahmen ihrer Einarbeitung über Advocacy geschult werden. Auffrischungskurse sollten alle 2 bis 3 Jahre stattfinden.

Zudem wird empfohlen, anonymisierte Daten über die Nutzer von Advocacy-Diensten zu erheben, um die Qualität der Dienste zu überwachen und gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Annahme, dass eine rechtliche Vertretung (z. B. ein Anwalt) den gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige Interessenvertretung (Advocacy) ersetzt. Die Leitlinie stellt klar, dass Personen, die nach dem Mental Health Act untergebracht sind, auch bei anwaltlicher Vertretung weiterhin ein Recht auf einen unabhängigen Interessenvertreter haben. Zudem wird betont, dass Überweisungen oft zu spät erfolgen, weshalb eine frühzeitige Bedarfserkennung essenziell ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie haben Personen einen gesetzlichen Anspruch, wenn sie erhebliche Schwierigkeiten haben, Informationen zu verstehen, zu behalten oder zu kommunizieren, und keine andere geeignete Person zur Unterstützung zur Verfügung steht. Dies ist unter anderem im Care Act und im Mental Capacity Act geregelt.

Die Leitlinie beschreibt dies als einen Ansatz für Personen, die ihre Wünsche nicht verständlich kommunizieren können oder nicht einwilligungsfähig sind. Der Interessenvertreter handelt in diesen Fällen basierend auf den mutmaßlichen Wünschen, Gefühlen und gewünschten Ergebnissen der Person.

Es wird empfohlen, unabhängige psychiatrische Interessenvertretung (IMHA) auf einer Opt-out-Basis anzubieten. Das bedeutet, dass jeder Berechtigte automatisch einen Interessenvertreter trifft und den Dienst angeboten bekommt, sofern er nicht ausdrücklich ablehnt.

Ja, die Leitlinie empfiehlt nachdrücklich, dass Interessenvertreter in alle Diskussionen mit der Person einbezogen werden. Dies sollte andauern, bis eine Entscheidung getroffen, der Person erklärt und ihr die Möglichkeit zum Widerspruch gegeben wurde.

Interessenvertreter spielen laut Leitlinie eine kritische Rolle beim Schutz vor Missbrauch und Vernachlässigung. Es wird empfohlen, dass sie sensibel für Schutzbedenken sind, schlechte Praktiken ansprechen und die Person während des gesamten Safeguarding-Prozesses begleiten.

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Quelle: NG227: Advocacy services for adults with health and social care needs (NICE). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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