Implantierbare Hörgeräte: Indikationen und Diagnostik

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die AWMF-Leitlinie zu implantierbaren Hörgeräten behandelt die präoperative Diagnostik, Indikationsstellung sowie die operative und postoperative Phase bei Kindern und Erwachsenen. Es wird betont, dass der Entscheidungs- und Evaluationsprozess stets interdisziplinär erfolgen sollte.

Implantierbare Hörsysteme kommen zum Einsatz, wenn das aufbereitete Signal durch mechanische Stimulation der Cochlea bereitgestellt wird. Alle Systeme fungieren als akustisch-mechanische Wandler, deren Signalverarbeitung individuell an die Bedürfnisse angepasst werden kann.

Laut Leitlinie ist ein interdisziplinäres Team aus HNO-Ärzten, Fachleuten für Hörgeräteanpassung und bei Kindern zusätzlich Ärzten für kindliche Hörstörungen erforderlich. Bei Bedarf können weitere Disziplinen wie Logopäden, Pädagogen oder Psychologen hinzugezogen werden.

Klinischer Kontext

Schwerhörigkeit ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen im Alter, betrifft aber auch Kinder. Etwa 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung leiden unter einem behandlungsbedürftigen Hörverlust. Wenn konventionelle Hörgeräte nicht mehr ausreichen, kommen implantierbare Systeme in Betracht.

Je nach Art der Schwerhörigkeit liegen Schäden im Innenohr, am Hörnerv oder im Mittelohr vor. Implantierbare Hörgeräte umgehen defekte Strukturen, indem sie Schall mechanisch direkt auf die Gehörknöchelchen übertragen oder den Hörnerv elektrisch stimulieren.

Ein unbehandelter Hörverlust führt oft zu sozialer Isolation, kognitivem Abbau und verminderter Lebensqualität. Die rechtzeitige Indikationsstellung für ein Implantat kann die sprachliche Entwicklung bei Kindern sichern und bei Erwachsenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten.

Die Diagnostik umfasst eine ausführliche Anamnese, Ohrmikroskopie sowie umfassende audiometrische Verfahren wie die Reinton- und Sprachaudiometrie. Ergänzend werden bildgebende Verfahren wie MRT oder CT eingesetzt, um die anatomischen Voraussetzungen für eine Implantation zu prüfen.

Wissenswertes

Es wird primär zwischen knochenverankerten Hörgeräten, aktiven Mittelohrimplantaten und Cochlea-Implantaten unterschieden. Die Wahl des Systems hängt von der Art und dem Schweregrad des Hörverlusts sowie den anatomischen Gegebenheiten ab.

Ein Cochlea-Implantat kommt meist bei hochgradiger Schallempfindungsschwerhörigkeit bis hin zur Taubheit zum Einsatz. Voraussetzung ist, dass der Hörnerv intakt ist und konventionelle Hörgeräte keinen ausreichenden Sprachverstehenszugewinn mehr bringen.

Aktive Mittelohrimplantate wandeln den eintreffenden Schall in mechanische Schwingungen um. Diese Vibrationen werden direkt auf die Gehörknöchelchenkette oder das runde Fenster übertragen, was den natürlichen Hörvorgang verstärkt.

Zu den Kontraindikationen zählen fehlende oder vollständig verknöcherte anatomische Strukturen des Innenohrs sowie Läsionen des Hörnervs oder der zentralen Hörbahnen. Auch schwere Begleiterkrankungen, die eine Narkose ausschließen, sprechen gegen einen Eingriff.

Die Nachsorge beinhaltet die regelmäßige technische Anpassung des Sprachprozessors und ein intensives Hörtraining. Eine interdisziplinäre Betreuung durch HNO-Ärzte, Audiologen und Logopäden ist für den langfristigen Erfolg essenziell.

Viele moderne Implantate sind unter bestimmten Voraussetzungen bedingt MRT-tauglich. Es muss jedoch vor jeder Untersuchung zwingend der genaue Implantattyp und die Herstellerfreigabe für die jeweilige Magnetfeldstärke geprüft werden.

Ärzte fragen zu diesem Thema

Vollständige Empfehlungen in der Originalleitlinie lesen
ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie ist vor jeder geplanten Implantation ein dokumentierter Hörgerätetrageversuch mit fachmännischer Optimierung zwingend erforderlich. Es wird betont, dass bei erworbenen Schallleitungsschwerhörigkeiten zunächst alle konventionell-chirurgischen Möglichkeiten der Mittelohrrekonstruktion ausgeschöpft sein sollten, bevor ein Implantat erwogen wird.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie besteht eine Indikation bei einseitiger Ertaubung, wenn ein Cochlea-Implantat nicht infrage kommt und CROS/BiCROS-Hörgeräte keine zufriedenstellende Rehabilitation bieten. In diesen Fällen wird ausschließlich der Einsatz von Knochenleitungssystemen empfohlen.

Es wird präoperativ ein hochauflösendes Felsenbein-CT, eine DVT oder eine Flat-Panel-Tomographie empfohlen. Zusätzlich ist gemäß Leitlinie immer ein MRT zum Ausschluss retrocochleärer Läsionen erforderlich, außer vor der Implantation eines perkutanen Systems.

Die Leitlinie empfiehlt die Ersteinstellung des Audioprozessors bei einem komplikationslosen Verlauf spätestens vier bis sechs Wochen nach dem Operationstag. Diese sollte durch speziell geschultes Personal durchgeführt werden.

Als mögliche Komplikationen nennt die Leitlinie unter anderem Infektionen, Wundheilungsstörungen und akute cochleo-vestibuläre Störungen. Zudem wird auf das Risiko von Schädigungen des Nervus facialis oder der Chorda tympani hingewiesen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: Implantierbare Hörgeräte (AWMF). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.