Impfung bei Immunsuppression: Indikation und Zeitpunkt

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IDSA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die IDSA-Leitlinie (2025) adressiert den Einsatz von Impfstoffen zur Prävention saisonaler Atemwegsinfektionen bei immungeschwächten Personen. Im Fokus stehen dabei die Impfungen gegen COVID-19, Influenza und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV).

Immungeschwächte Personen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Verläufe dieser Virusinfektionen. Die Leitlinie bewertet die Impfeffektivität und Sicherheit in dieser vulnerablen Gruppe anhand aktueller Evidenz.

Ein zentraler Aspekt der Empfehlungen ist die optimale zeitliche Abstimmung der Impfungen mit immunsuppressiven Therapien. Ziel ist es, eine bestmögliche Immunantwort zu erreichen, ohne die Grunderkrankung oder die laufende Behandlung negativ zu beeinflussen.

Klinischer Kontext

Immunsupprimierte Patienten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Verläufe von saisonalen Atemwegsinfektionen wie Influenza, RSV oder COVID-19. Die Prävalenz dieser vulnerablen Gruppe steigt durch den zunehmenden Einsatz immunmodulierender Therapien in der Onkologie und Rheumatologie stetig an.

Durch angeborene oder erworbene Defekte des Immunsystems ist die Abwehr gegen virale Erreger vermindert. Dies führt zu einer verlängerten Virusreplikation, einer verzögerten Erregerelimination und einer reduzierten Antikörperantwort nach natürlicher Infektion oder Impfung.

Die Prävention durch aktive Immunisierung ist eine zentrale Säule der Betreuung dieser Patienten, da therapeutische Optionen bei manifesten Virusinfektionen oft limitiert sind. Eine verminderte Impfantwort erfordert dabei besondere Strategien wie angepasste Dosierungen oder spezifische Impfzeitpunkte in Relation zur immunsuppressiven Therapie.

Die Erkennung einer Immunsuppression basiert auf der Grunderkrankung, der aktuellen Medikation und laborchemischen Parametern wie dem Differenzialblutbild oder den Immunglobulinspiegeln. Bei Verdacht auf eine Atemwegsinfektion erfolgt die Erregerdiagnostik primär über PCR-basierte Multiplex-Tests aus respiratorischen Sekreten.

Wissenswertes

Impfungen sollten idealerweise vor Beginn einer geplanten Immunsuppression abgeschlossen sein. Ist dies nicht möglich, wird oft ein Zeitfenster mit der geringsten immunsuppressiven Wirkung gewählt, beispielsweise kurz vor dem nächsten Therapiezyklus.

Bei schwerer Immunsuppression sind Lebendimpfstoffe in der Regel kontraindiziert, da das Risiko einer unkontrollierten Impfvirus-Replikation besteht. Totimpfstoffe, mRNA- oder Vektorimpfstoffe gelten hingegen als sicher und können verabreicht werden.

Die Immunantwort auf die Influenza-Impfung fällt bei immunsupprimierten Personen oft schwächer aus als bei Gesunden. Dennoch bietet die Impfung einen wichtigen partiellen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen.

Hochdosis-Impfstoffe oder adjuvantierte Vakzinen werden eingesetzt, um eine stärkere Immunantwort zu provozieren. Sie können bei bestimmten Patientengruppen mit eingeschränkter Immunfunktion die Serokonversionsraten verbessern.

Die sogenannte Kokon-Strategie ist essenziell, um das Expositionsrisiko für vulnerable Patienten zu minimieren. Ein vollständiger Impfschutz des medizinischen Personals und der engen Haushaltskontakte wird daher dringend empfohlen.

Eine routinemäßige Titerkontrolle nach Impfungen gegen saisonale Atemwegsviren wird im klinischen Alltag meist nicht durchgeführt, da klare Schutzkorrelate oft fehlen. Die klinische Prävention und die Aufklärung über zusätzliche Hygienemaßnahmen stehen im Vordergrund.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont, dass bei nicht realisierbarem optimalem Impfzeitpunkt eine Impfung auch während einer immunsuppressiven Therapie erfolgen kann. In diesen Fällen wird jedoch auf eine wahrscheinlich abgeschwächte Immunantwort hingewiesen. Bei der zeitlichen Planung sollte laut Leitlinie stets die lokale Zirkulation der jeweiligen Viren im Rahmen einer gemeinsamen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt für COVID-19- und Influenza-Impfungen einen Abstand von mehr als 3 bis 6 Monaten nach der letzten Infusion einer B-Zell-depletierenden Therapie. Bei RSV wird spezifisch ein Abstand von mehr als 6 Monaten angeraten.

Laut Leitlinie gibt es keine Hinweise auf ein signifikant erhöhtes Risiko für schwere unerwünschte Ereignisse. Auch Exazerbationen von Autoimmunerkrankungen durch die Impfung wurden in den ausgewerteten Studien nicht gehäuft festgestellt.

Die Leitlinie beschreibt ein leicht erhöhtes Risiko für das Guillain-Barré-Syndrom nach einer RSV-Impfung bei Erwachsenen ab 60 Jahren. Es wird von etwa 11,2 zusätzlichen Fällen pro einer Million verabreichter Dosen ausgegangen.

Wenn der optimale Zeitpunkt nicht realisierbar ist, erachtet die Leitlinie eine Impfung auch während der Therapie als akzeptabel. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Immunantwort in diesen Fällen wahrscheinlich abgeschwächt ausfällt.

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Quelle: IDSA: Vaccines for Seasonal Respiratory Viruses in the Immunocompromised (IDSA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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