ICD-10-GM 2026 F00-F99: Psychische Störungen BfArM

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Kurztext der ICD-10-GM Version 2026 des BfArM. Das Kapitel V der ICD-10-GM befasst sich mit der systematischen Klassifikation von psychischen und Verhaltensstörungen.

Dies schließt explizit Störungen der psychischen Entwicklung mit ein. Die strukturierte Einteilung dient der einheitlichen Diagnosestellung, Dokumentation und Abrechnung im medizinischen Versorgungsalltag.

Empfehlungen

Das BfArM gliedert das Kapitel V der ICD-10-GM 2026 in spezifische Diagnosegruppen. Symptome und abnorme klinische sowie Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99), werden aus diesem Kapitel explizit ausgeschlossen.

Klassifikation der Diagnosegruppen

Die Hauptgruppen der psychischen und Verhaltensstörungen werden wie folgt eingeteilt:

Kode-BereichDiagnosegruppe
F00-F09Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
F10-F19Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F20-F29Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F30-F39Affektive Störungen
F40-F48Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F50-F59Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F70-F79Intelligenzstörung
F80-F89Entwicklungsstörungen
F90-F98Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99-F99Nicht näher bezeichnete psychische Störungen

Sternschlüsselnummern

Das Kapitel enthält zudem spezifische Sternschlüsselnummern für die Manifestation von Erkrankungen:

  • F00.-* Demenz bei Alzheimer-Krankheit

  • F02.-* Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

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💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung psychischer Auffälligkeiten ist darauf zu achten, dass isolierte Symptome oder abnorme Befunde ohne zugrundeliegende psychiatrische Diagnose nach R00-R99 klassifiziert werden. Zudem erfordern die Sternschlüsselnummern (wie F00.-* und F02.-*) in der Regel die zusätzliche Angabe eines Kreuzkodes für die zugrundeliegende Grunderkrankung.

Häufig gestellte Fragen

Das Kapitel V umfasst psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99). Laut BfArM schließt dies auch Störungen der psychischen Entwicklung ein.

Symptome und abnorme klinische Befunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, werden aus dem Kapitel V ausgeschlossen. Sie werden gemäß der Klassifikation unter den R-Kodes (R00-R99) erfasst.

Das Kapitel enthält spezifische Sternschlüsselnummern für Demenzerkrankungen. Dazu gehören die Demenz bei Alzheimer-Krankheit (F00.-) sowie die Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (F02.-).

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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel V: Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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