BfArM2020

Hormonersatztherapie (HRT): Krebsrisiko und Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Jahr 2020 Vorgaben für die Fachinformationen von Präparaten zur Hormonersatztherapie (HRT) veröffentlicht. Diese basieren auf einer Überprüfung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC).

Im Fokus stehen Erkenntnisse zu den Risiken der HRT, insbesondere bezüglich Brustkrebs, Endometriumkarzinomen und venösen Thromboembolien. Die Vorgaben unterscheiden dabei zwischen systemischen Therapien und vaginalen Östrogenpräparaten.

Ziel der Anpassungen ist es, eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Es wird betont, dass die Therapieentscheidung stets auf einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung basieren muss.

Empfehlungen

Indikation und Therapiebeginn

Laut Leitlinie ist die systemische Hormonersatztherapie zur Behandlung von Östrogenmangelsymptomen bei postmenopausalen Frauen indiziert. Eine weitere Indikation ist die Prävention der Osteoporose bei Frauen mit hohem Frakturrisiko, sofern andere Medikamente kontraindiziert sind.

Es wird empfohlen, die Behandlung nur für Symptome zu beginnen, welche die Lebensqualität negativ beeinflussen. Die Therapie sollte mit der niedrigsten wirksamen Dosis für die kürzestmögliche Dauer erfolgen.

Vor Beginn und während der Therapie wird eine vollständige Eigen- und Familienanamnese sowie eine regelmäßige ärztliche Untersuchung empfohlen.

Gynäkologische Risiken und Krebserkrankungen

Die Leitlinie warnt vor einem erhöhten Risiko für Endometriumhyperplasie und -karzinome bei einer reinen Östrogentherapie bei Frauen mit intaktem Uterus. Um dieses Risiko zu minimieren, wird die zyklische oder kontinuierliche Zugabe eines Gestagens empfohlen.

Bezüglich des Brustkrebsrisikos zeigt die Evidenz:

  • Ein erhöhtes Risiko bei kombinierter Östrogen-Gestagen-Therapie, das nach etwa drei Jahren sichtbar wird.

  • Ein geringeres Risiko bei reiner Östrogentherapie im Vergleich zur Kombinationstherapie.

  • Ein Rückgang des Risikos nach Absetzen der Therapie, wobei die Dauer bis zum Erreichen des Ausgangsrisikos von der vorherigen Anwendungsdauer abhängt.

Zudem wird auf ein leicht erhöhtes Risiko für Ovarialkarzinome bei systemischer HRT hingewiesen, das innerhalb von fünf Jahren auftritt und nach dem Absetzen abnimmt.

Kardiovaskuläre Risiken

Die Anwendung einer HRT ist laut Leitlinie mit einem 1,3- bis 3-fach erhöhten Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) verbunden. Dieses Risiko ist im ersten Behandlungsjahr am höchsten.

Bei einer längeren Immobilisierung nach elektiven Operationen wird empfohlen, die HRT vier bis sechs Wochen vorher vorübergehend abzusetzen. Die Therapie sollte erst nach vollständiger Mobilisation wieder aufgenommen werden.

Zusätzlich wird ein bis zu 1,5-fach erhöhtes Risiko für ischämische Schlaganfälle bei systemischer Therapie beschrieben. Bei Frauen über 60 Jahren ist zudem das Risiko für koronare Herzkrankheiten unter einer kombinierten HRT leicht erhöht.

Vaginale Östrogentherapie

Für vaginale Östrogenpräparate, bei denen die systemische Exposition im normalen postmenopausalen Bereich bleibt, gelten abweichende Empfehlungen. Hier wird die zusätzliche Gabe eines Gestagens nicht empfohlen.

Die endometriale Sicherheit bei einer lokalen Anwendung von über einem Jahr ist jedoch ungewiss. Daher wird bei wiederholter Anwendung eine mindestens jährliche Überprüfung empfohlen.

Dosierung

Die Leitlinie gibt keine vollständigen Dosierungsschemata vor, formuliert jedoch spezifische Warnhinweise für hohe Östrogendosen. Für folgende Dosierungen reiner Östrogenpräparate ist die endometriale Sicherheit von zusätzlich verabreichten Gestagenen nicht belegt:

ApplikationsformWirkstoffKritische Dosis
OralEstradiol> 2 mg / Tag
OralKonjugierte equine Östrogene> 0,625 mg / Tag
TransdermalÖstrogen-Pflaster> 50 µg / Tag

Für die Initiierung und Fortführung der Behandlung wird generell die niedrigste wirksame Dosis empfohlen.

Kontraindikationen

Die Leitlinie nennt folgende absolute Kontraindikationen für eine Hormonersatztherapie:

  • Bekannter, früherer oder vermuteter Brustkrebs

  • Bekannte oder vermutete östrogenabhängige maligne Tumoren (z. B. Endometriumkarzinom)

  • Nicht abgeklärte genitale Blutungen

  • Unbehandelte Endometriumhyperplasie

  • Frühere oder bestehende venöse Thromboembolien (tiefe Venenthrombose, Lungenembolie)

  • Bekannte thrombophile Erkrankungen (z. B. Protein-C-, Protein-S- oder Antithrombin-Mangel)

  • Aktive oder kürzlich aufgetretene arterielle thromboembolische Erkrankungen (z. B. Angina pectoris, Myokardinfarkt)

  • Akute Lebererkrankung oder Lebererkrankung in der Anamnese, solange sich die Leberfunktionswerte nicht normalisiert haben

  • Bekannte Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder Hilfsstoffe

  • Porphyrie

Ein sofortiger Therapieabbruch wird bei Auftreten von Ikterus, signifikantem Blutdruckanstieg, neu auftretender migräneartiger Kopfschmerzen oder einer Schwangerschaft empfohlen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie ist das Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) im ersten Jahr der Hormonersatztherapie am höchsten. Es wird empfohlen, bei geplanten Operationen mit anschließender längerer Immobilisation die HRT bereits vier bis sechs Wochen vor dem Eingriff zu pausieren. Die Therapie sollte erst nach vollständiger Mobilisation wieder aufgenommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird bei hysterektomierten Frauen die zusätzliche Gabe eines Gestagens generell nicht empfohlen. Eine Ausnahme bilden Frauen, bei denen die Hysterektomie aufgrund einer Endometriose erfolgte und noch Endometrioseherde vorhanden sind.

Die Leitlinie gibt an, dass das überschüssige Risiko nach dem Absetzen mit der Zeit abnimmt. Wenn die HRT jedoch länger als fünf Jahre angewendet wurde, kann das erhöhte Brustkrebsrisiko für zehn Jahre oder länger bestehen bleiben.

Bei vaginalen Östrogenpräparaten, deren systemische Exposition im normalen postmenopausalen Bereich liegt, wird die Zugabe eines Gestagens laut Leitlinie nicht empfohlen. Bei einer Anwendungsdauer von über einem Jahr ist die endometriale Sicherheit jedoch ungewiss und sollte jährlich überprüft werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass östrogenhaltige Präparate die Plasmakonzentration von Lamotrigin signifikant senken können. Dies kann laut Leitlinie zu einer verringerten Anfallskontrolle bei den betroffenen Frauen führen.

Die Leitlinie beschreibt ein bis zu 1,5-fach erhöhtes Risiko für ischämische Schlaganfälle unter systemischer HRT. Da das Grundrisiko stark altersabhängig ist, steigt das absolute Schlaganfallrisiko bei Anwenderinnen mit zunehmendem Alter an.

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Quelle: Hormonersatztherapie: PRAC schließt die Überprüfung neuer Informationen über das bekannte Brustkrebsrisiko ab (BfArM, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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