Gynäkologische Untersuchung: Indikation zum Screening

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: USPSTF (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Abstract der USPSTF-Leitlinie (2017) zum Screening auf gynäkologische Erkrankungen mittels Beckenuntersuchung. Die gynäkologische Untersuchung ist ein traditioneller Bestandteil der körperlichen Routineuntersuchung bei Frauen.

Es ist jedoch unklar, ob die Durchführung von Screening-Beckenuntersuchungen bei asymptomatischen Frauen einen signifikanten Einfluss auf die Morbidität und Mortalität von gynäkologischen Erkrankungen hat.

Die Leitlinie fokussiert sich auf asymptomatische, nicht schwangere erwachsene Frauen ab 18 Jahren ohne erhöhtes Risiko für spezifische gynäkologische Erkrankungen. Ausgenommen sind Erkrankungen, für die bereits separate Empfehlungen existieren.

Empfehlungen

Die USPSTF formuliert folgende Kernaussagen zur routinemäßigen Beckenuntersuchung:

Evidenzbewertung

Laut Leitlinie gibt es unzureichende Evidenz bezüglich der Genauigkeit, des Nutzens und der potenziellen Schäden einer Screening-Beckenuntersuchung. Dies betrifft die Früherkennung und Behandlung einer Reihe von gynäkologischen Erkrankungen bei asymptomatischen, nicht schwangeren Frauen.

Kernempfehlung

Die USPSTF kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Datenlage nicht ausreicht, um das Verhältnis von Nutzen und Schaden einer routinemäßigen Beckenuntersuchung zu beurteilen (I-Statement). Es kann daher auf Basis der vorliegenden Daten keine Empfehlung für oder gegen das allgemeine Screening ausgesprochen werden.

Ausnahmen vom Statement

Die Leitlinie betont, dass diese unzureichende Evidenzlage nicht für spezifische Erkrankungen gilt, für die bereits etablierte Screening-Empfehlungen vorliegen. Von dem Statement explizit ausgenommen sind:

  • Zervixkarzinom-Screening (mittels Papanicolaou-Abstrich)

  • Screening auf Gonorrhö

  • Screening auf Chlamydien

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein wichtiger Praxis-Hinweis der Leitlinie ist die klare Abgrenzung zu etablierten Screening-Programmen. Die fehlende Evidenz für die allgemeine Beckenuntersuchung bei asymptomatischen Frauen berührt nicht die bestehenden Empfehlungen zum Zervixkarzinom- oder STI-Screening. Diese spezifischen Vorsorgeuntersuchungen werden weiterhin gemäß den separaten USPSTF-Empfehlungen angeraten.

Häufig gestellte Fragen

Laut USPSTF-Leitlinie reicht die aktuelle Evidenz nicht aus, um das Nutzen-Schaden-Verhältnis einer routinemäßigen Beckenuntersuchung bei asymptomatischen Frauen zu beurteilen. Es wird daher weder eine Empfehlung dafür noch dagegen ausgesprochen (I-Statement).

Nein, die Leitlinie schließt das Screening auf Gebärmutterhalskrebs explizit von diesem Statement aus. Für den Papanicolaou-Abstrich gelten weiterhin die spezifischen, etablierten Screening-Empfehlungen der USPSTF.

Die Empfehlung bezieht sich auf asymptomatische, nicht schwangere erwachsene Frauen ab 18 Jahren. Voraussetzung ist zudem, dass kein erhöhtes Risiko für eine spezifische gynäkologische Erkrankung vorliegt.

Das Screening auf Gonorrhö und Chlamydien ist von dieser Bewertung ausgenommen. Für diese sexuell übertragbaren Infektionen verweist die USPSTF auf ihre separaten, bereits bestehenden Empfehlungen.

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Quelle: Screening for Gynecologic Conditions With Pelvic Examination: US Preventive Services Task Force Recommendation Statement. (USPSTF, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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