Gemtuzumab Ozogamicin (AML): Indikation und Therapie
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Gemtuzumab Ozogamicin (Handelsname Mylotarg®) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Februar 2019 mit einem entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.
Gemtuzumab Ozogamicin wird im therapeutischen Gebiet der onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation ist die Behandlung der akuten myeloischen Leukämie (AML). Bei dem Präparat handelt es sich um ein sogenanntes Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens).
Diese Zusammenfassung basiert auf der formalen Verfahrensdokumentation des G-BA. Gemtuzumab Ozogamicin ist ein Antikörper-Wirkstoff-Konjugat, das in der klinischen Praxis zur zielgerichteten Therapie der AML eingesetzt wird.
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Verfahrensdetails
Das Nutzenbewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2018-09-01-D-380) umfasst laut G-BA-Dokumentation folgende Eckdaten:
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Der Wirkstoff ist als Orphan Drug klassifiziert.
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Der pharmazeutische Unternehmer ist die Pfizer Pharma GmbH.
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Das Verfahren ist offiziell abgeschlossen.
Zeitlicher Ablauf
Der G-BA dokumentiert folgenden zeitlichen Ablauf der Bewertung:
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Der Beginn des Verfahrens war der 01.09.2018.
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Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung erfolgte am 03.12.2018.
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Die finale Beschlussfassung fand am 21.02.2019 statt, womit der Beschluss zeitgleich in Kraft trat.
Klinische Einordnung
Der vorliegende Quelltext beschränkt sich auf die formalen Parameter des Verfahrens. Spezifische Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens, zu untersuchten Patientengruppen oder konkreten Dosierungsschemata sind in dieser Übersichtsseite nicht enthalten.
Laut G-BA sind diese klinischen Details in den verlinkten Volltextdokumenten (wie dem Beschlusstext und den tragenden Gründen) aufgeführt.
💡Praxis-Tipp
Da es sich bei Gemtuzumab Ozogamicin um ein Orphan Drug handelt, gelten im Rahmen der frühen Nutzenbewertung durch den G-BA besondere formale Kriterien hinsichtlich des medizinischen Zusatznutzens.
Häufig gestellte Fragen
Der Wirkstoff wurde für das therapeutische Gebiet der onkologischen Erkrankungen bewertet. Die spezifische Indikation ist die Behandlung der akuten myeloischen Leukämie (AML).
Das Präparat ist als Orphan Drug klassifiziert. Dies kennzeichnet es als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens.
Die spezifischen klinischen Ergebnisse und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in der vorliegenden Übersicht nicht enthalten. Sie werden laut G-BA in den vollständigen Beschlussdokumenten dokumentiert.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Gemtuzumab Ozogamicin (Akute myeloische Leukämie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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