G-BA2022

Tebentafusp bei Uvealem Melanom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Metadaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Dokument beschreibt das formale Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Tebentafusp (Handelsname Kimmtrak).

Tebentafusp wird in der Onkologie zur Behandlung des uvealen Melanoms (Aderhautmelanom) eingesetzt. Eine zwingende Voraussetzung für diese zielgerichtete Therapie ist der Nachweis der spezifischen Gewebeeigenschaft HLA-A*02:01.

Das Medikament besitzt den Status eines Orphan Drugs, also eines Arzneimittels zur Behandlung einer seltenen Erkrankung. Das hier beschriebene Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2022 wurde mittlerweile durch eine offizielle Neubewertung abgelöst.

Empfehlungen

Da das vorliegende Dokument des G-BA rein administrative Informationen enthält, werden keine spezifischen klinischen Therapieempfehlungen abgebildet. Folgende formale Aspekte gehen aus dem Verfahren hervor:

Verfahrensstatus und Gültigkeit

  • Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung von Tebentafusp wurde am 20.10.2022 gefasst.

  • Wichtiger Hinweis: Dieser Beschluss ist laut Dokument mittlerweile aufgehoben.

  • Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren (Neubewertung Orphan > 30 Mio) mit Abschluss am 01.12.2023.

Indikation und Zulassungsstatus

Das Bewertungsverfahren bezieht sich auf folgende spezifische Konstellation:

  • Onkologische Erkrankung: Uveales Melanom

  • Molekulargenetische Voraussetzung: Positiver HLA-A*02:01-Status

  • Regulatorischer Status: Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden)

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Nutzenbewertung von Tebentafusp (Kimmtrak) ist zwingend auf die Aktualität der Beschlüsse zu achten. Das G-BA-Verfahren aus dem Jahr 2022 wurde offiziell aufgehoben und durch eine Neubewertung vom Dezember 2023 ersetzt. Es ist ratsam, für wirtschaftliche und strukturelle Entscheidungen ausschließlich die Dokumente des aktuellen Verfahrens heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut den vorliegenden Dokumenten wurde der Beschluss vom 20.10.2022 offiziell aufgehoben. Er wurde durch ein neues Bewertungsverfahren vom 01.12.2023 abgelöst.

Das Verfahren bezieht sich auf die Behandlung des uvealen Melanoms. Als zwingende Voraussetzung für den Einsatz wird ein positiver HLA-A*02:01-Status genannt.

Ja, aus den Verfahrensdaten des G-BA geht hervor, dass Tebentafusp (Kimmtrak) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft ist.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tebentafusp (Uveales Melanom, HLA-A*02:01-positiv) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien