Talquetamab (MM): Indikation nach 3 Vortherapien

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Talquetamab (Handelsname Talvey) durchgeführt. Das Verfahren wurde mit der Beschlussfassung am 07.03.2024 formal abgeschlossen.

Talquetamab ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Die bewertete Indikation umfasst die Behandlung des Multiplen Myeloms bei Personen, die bereits mindestens drei Vortherapien erhalten haben.

Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Bei stark vorbehandelten Krankheitsverläufen besteht in der Onkologie ein hoher medizinischer Bedarf an neuen, zielgerichteten Therapieoptionen. Diese Zusammenfassung basiert ausschließlich auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da die vorliegende Quelle ausschließlich administrative Daten enthält, wird empfohlen, für detaillierte Informationen zu Wirksamkeit, Sicherheit und dem genauen Ausmaß des Zusatznutzens von Talquetamab die vollständigen Beschlusstexte des G-BA zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wurde Talquetamab für die Behandlung des Multiplen Myeloms bei Patienten bewertet, die bereits mindestens drei Vortherapien erhalten haben.

Der Wirkstoff wird in der Bewertung als Orphan Drug, also als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, geführt.

Der finale Beschluss des G-BA zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie trat am 07.03.2024 in Kraft.

Gemäß den G-BA-Dokumenten ist für Talquetamab eine anwendungsbegleitende Datenerhebung vorgesehen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Talquetamab (Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien) (G-BA, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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