Teclistamab: Indikation und Therapie des Myeloms (RRMM)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Teclistamab (Handelsname Tecvayli) zusammen. Das Verfahren nach § 35a SGB V wurde am 15. Februar 2024 abgeschlossen.

Das multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung des Knochenmarks, die häufig rezidiviert und im Verlauf refraktär gegenüber Standardtherapien wird. Für diese fortgeschrittenen Krankheitsstadien werden in der Onkologie kontinuierlich neue Therapieoptionen bewertet.

Teclistamab wird zur Behandlung dieser schwer behandelbaren, rezidivierten und refraktären Verläufe eingesetzt. Der vorliegende Beschluss zur Nutzenbewertung ist bis zum 1. Januar 2027 befristet.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Einsatz von Teclistamab die genaue Dokumentation der Vortherapien essenziell ist. Laut G-BA-Beschluss ist die Therapie nur zulässig, wenn exakt die drei geforderten Wirkstoffklassen (Immunmodulator, Proteasom-Inhibitor, Anti-CD38-Antikörper) verabreicht wurden und darunter ein Progress auftrat.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist Teclistamab für erwachsene Personen mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom zugelassen. Voraussetzung ist, dass zuvor mindestens drei spezifische Therapien erfolgt sind.

Es wird vorausgesetzt, dass die Vorbehandlung einen immunmodulatorischen Wirkstoff, einen Proteasom-Inhibitor sowie einen Anti-CD38-Antikörper umfasst. Zudem muss unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression dokumentiert sein.

Gemäß dem vorliegenden Beschluss wird Teclistamab (Tecvayli) in diesem Anwendungsgebiet ausschließlich als Monotherapie angewendet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Teclistamab (Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien) (G-BA, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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