G-BA2014

Siltuximab bei Castleman-Krankheit: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst die administrativen Eckdaten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2014 zusammen. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Siltuximab (Handelsname Sylvant).

Siltuximab wird im therapeutischen Gebiet der onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation ist die Multizentrische Castleman-Krankheit (MCD), eine seltene lymphoproliferative Erkrankung.

Aufgrund der Seltenheit der Erkrankung ist Siltuximab als sogenanntes Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) klassifiziert. Das Verfahren nach § 35a SGB V bewertet den Zusatznutzen solcher neuen Arzneimittel.

Empfehlungen

Der vorliegende Text des G-BA dokumentiert ausschließlich den formalen Ablauf des Nutzenbewertungsverfahrens. Es werden keine spezifischen klinischen Therapieempfehlungen ausgesprochen.

Eckdaten des Bewertungsverfahrens

Das Verfahren für Siltuximab umfasst laut G-BA folgende formale Meilensteine:

  • Beginn des Verfahrens: 15. Juni 2014

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung: 15. September 2014

  • Mündliche Anhörung: 28. Oktober 2014

  • Beschlussfassung und Inkrafttreten: 4. Dezember 2014

Status als Orphan Drug

Der G-BA hebt hervor, dass es sich bei Siltuximab um ein Orphan Drug handelt. Bei Arzneimitteln zur Behandlung seltener Leiden gelten im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V besondere gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Nachweises eines Zusatznutzens.

Die detaillierten Ergebnisse zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, den Therapiekosten und den Patientenzahlen wurden durch das IQWiG bewertet und in separaten Dokumenten zur Verfügung gestellt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Siltuximab (Sylvant) den formalen Status eines Orphan Drugs besitzt. Bei der Verordnung im Praxisalltag ist zu beachten, dass die detaillierten Regelungen zur Wirtschaftlichkeit und zum Zusatznutzen in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA vom 4. Dezember 2014 festgelegt sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA erfolgte die Nutzenbewertung für den Einsatz bei der Multizentrischen Castleman-Krankheit (MCD). Diese wird den onkologischen Erkrankungen zugeordnet.

Ja, das Dokument des G-BA bestätigt, dass Siltuximab (Sylvant) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft ist.

Der Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde am 4. Dezember 2014 gefasst. Er trat am selben Tag in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Siltuximab (Multizentrische Castleman-Krankheit) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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