Resmetirom bei MASH: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Das Dokument fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Resmetirom (Handelsname Rezdiffra) zusammen. Das Verfahren wurde im September 2025 eingeleitet und im März 2026 abgeschlossen.
Die metabolische Dysfunktion-assoziierte Steatohepatitis (MASH), früher als nicht-alkoholische Steatohepatitis (NASH) bezeichnet, ist eine fortschreitende Lebererkrankung. Sie ist durch eine Fetteinlagerung in der Leber mit begleitender Entzündung und potenzieller Fibrosebildung gekennzeichnet.
Der Beschluss des G-BA regelt die Erstattungsfähigkeit und den Zusatznutzen von Resmetirom im deutschen Gesundheitssystem. Die Befristung des aktuellen Beschlusses ist auf den 01.10.2029 festgelegt.
Empfehlungen
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten der G-BA-Nutzenbewertung.
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut G-BA ist Resmetirom für folgende spezifische Indikation vorgesehen:
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Behandlung von Erwachsenen mit nicht-zirrhotischer, nicht-alkoholischer Steatohepatitis (MASH).
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Es muss eine mäßige bis fortgeschrittene Leberfibrose (Fibrosestadien F2 bis F3) vorliegen.
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Die medikamentöse Therapie ist zwingend in Kombination mit Ernährung und Bewegung durchzuführen.
Verfahrensdetails
Das Nutzenbewertungsverfahren umfasst laut Dokument folgende formale Aspekte:
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Die Bewertung basiert auf den eingereichten Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers.
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Eine zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für die untersuchte Population definiert.
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Der Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 05.03.2026 in Kraft.
💡Praxis-Tipp
Der G-BA betont, dass die medikamentöse Therapie mit Resmetirom bei MASH nicht als alleinige Maßnahme vorgesehen ist, sondern stets in Kombination mit Lebensstilinterventionen wie Ernährungsumstellung und Bewegung erfolgen muss. Zudem ist die Verordnung auf Personen mit den spezifischen Fibrosestadien F2 bis F3 beschränkt.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Resmetirom für Erwachsene mit nicht-zirrhotischer MASH zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer mäßigen bis fortgeschrittenen Leberfibrose (Stadien F2 bis F3).
Ja, das Dokument gibt an, dass die Behandlung zwingend in Kombination mit Ernährung und Bewegung erfolgen muss. Die Medikation ersetzt keine Lebensstilinterventionen.
Der aktuelle Beschluss des G-BA vom 05.03.2026 ist befristet. Die Befristung gilt laut den Verfahrensdaten bis zum 01.10.2029.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Resmetirom (metabolische Dysfunktion-assoziierte Steatohepatitis (MASH), nicht-zirrhotisch) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.