G-BA2017

Reslizumab bei Asthma: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Reslizumab (Handelsname Cinqaero) zusammen. Das zugrundeliegende Verfahren wurde im Jahr 2017 abgeschlossen.

Reslizumab wird in der Pneumologie zur Behandlung von spezifischen Atemwegserkrankungen eingesetzt. Das vorliegende Dokument definiert die genauen Kriterien für das Anwendungsgebiet, in dem der Wirkstoff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist.

Im Dezember 2018 wurde zudem ein weiterer Beschluss gefasst, der die ursprüngliche Befristung der Geltungsdauer für diesen Wirkstoff aufhebt. Die Nutzenbewertung ist somit dauerhaft gültig.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in seinem Beschluss die genauen Voraussetzungen für den Einsatz von Reslizumab.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument wird Reslizumab (Cinqaero) als Zusatztherapie bei erwachsenen Personen eingesetzt. Folgende Kriterien müssen für die Verordnung zwingend erfüllt sein:

  • Es liegt ein schweres eosinophiles Asthma vor.

  • Die Erkrankung ist trotz einer Therapie mit hochdosierten inhalativen Kortikosteroiden (ICS) unzureichend kontrolliert.

  • Zusätzlich zu den Kortikosteroiden wird bereits ein anderes Arzneimittel zur Erhaltungstherapie angewendet.

Verfahrensstatus und Geltungsdauer

Das ursprüngliche Nutzenbewertungsverfahren wurde im Juli 2017 mit einem Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen. Die Bewertung basierte unter anderem auf der Nutzenbewertung des IQWiG.

Gemäß einem Folge-Beschluss vom Dezember 2018 wurde die Befristung der Geltungsdauer für Reslizumab aufgehoben. Der Beschluss ist seitdem unbefristet gültig.

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💡Praxis-Tipp

Der G-BA-Beschluss unterstreicht die Wichtigkeit der korrekten Vortherapie bei der Indikationsstellung. Der Wirkstoff ist ausschließlich als Zusatztherapie vorgesehen, wenn das schwere eosinophile Asthma trotz einer Kombination aus hochdosierten inhalativen Kortikosteroiden und einem weiteren Erhaltungsmedikament nicht ausreichend kontrolliert ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Reslizumab für erwachsene Personen mit schwerem eosinophilem Asthma zugelassen. Es wird ausschließlich als Zusatztherapie eingesetzt.

Das Dokument gibt vor, dass die Erkrankung trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide plus einem weiteren Medikament zur Erhaltungstherapie unzureichend kontrolliert sein muss. Erst bei Versagen dieser Kombination ist der Einsatz indiziert.

Nein, die ursprüngliche Befristung wurde aufgehoben. Gemäß einem Beschluss vom Dezember 2018 gilt die Nutzenbewertung für Reslizumab nun unbefristet.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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