G-BA2024

Polihexanid bei Akanthamöben-Keratitis: G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es handelt sich um die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Polihexanid (Handelsname Akantior).

Die Akanthamöben-Keratitis ist eine seltene, aber schwere parasitäre Infektion der Hornhaut, die unbehandelt zu massiven Sehverlusten führen kann. Polihexanid wird in diesem Zusammenhang als spezifische medikamentöse Therapieoption evaluiert.

Das Medikament ist offiziell als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) eingestuft. Das vorliegende Bewertungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf die Anwendung bei Personen ab 12 Jahren.

Empfehlungen

Der G-BA dokumentiert folgende Eckdaten zum Bewertungsverfahren:

Indikation und Klassifikation

Der Wirkstoff Polihexanid wird für das therapeutische Gebiet der Augenerkrankungen bewertet. Die spezifische Indikation ist die Akanthamöben-Keratitis bei Personen ab 12 Jahren.

Laut G-BA besitzt das Präparat den Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens). Der pharmazeutische Unternehmer ist die SIFI S.p.A.

Verfahrensablauf

Das strukturierte Nutzenbewertungsverfahren umfasst laut Dokumentation folgende Meilensteine:

  • Beginn des Verfahrens am 01.10.2024

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung am 02.01.2025

  • Mündliche Anhörung am 10.02.2025

  • Beschlussfassung und Inkrafttreten am 20.03.2025

Beschlussfassung

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 20.03.2025 in Kraft. Die Veröffentlichung des Beschlusstextes erfolgte im Bundesanzeiger.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Nutzenbewertung für Polihexanid (Akantior) explizit für Personen ab 12 Jahren gilt. Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gelten besondere regulatorische Rahmenbedingungen für die Verordnung und Erstattung bei dieser seltenen Hornhautinfektion.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Verfahren bezieht sich die Nutzenbewertung auf die Anwendung bei Personen ab 12 Jahren.

Das Dokument des G-BA stuft Polihexanid (Akantior) als Orphan Drug ein. Dies kennzeichnet es als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens.

Der finale Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie trat gemäß den Verfahrensdaten am 20. März 2025 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Polihexanid (Bekannter Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz: Akanthamöben-Keratitis; ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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