G-BA2019

Pembrolizumab bei Nierenzellkarzinom: G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Pembrolizumab (Keytruda®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Das fortgeschrittene Nierenzellkarzinom (RCC) erfordert in der Erstlinientherapie wirksame systemische Behandlungsansätze. Die Kombination aus Immuntherapie und zielgerichteter Therapie stellt hierbei ein etabliertes Konzept dar.

Gegenstand der Bewertung ist die Kombinationstherapie von Pembrolizumab mit dem Tyrosinkinase-Inhibitor Axitinib. Das Verfahren regelt die Erstattungsfähigkeit in dieser spezifischen Indikation für erwachsene Personen.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert folgende Rahmenbedingungen für den Einsatz des Wirkstoffs:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Beschluss ist der Einsatz an spezifische Kriterien geknüpft:

  • Pembrolizumab ist zur Erstlinienbehandlung indiziert.

  • Die Anwendung erfolgt beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom (RCC).

  • Die Therapie richtet sich ausschließlich an Erwachsene.

  • Der Einsatz muss zwingend in Kombination mit Axitinib erfolgen.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die Festlegung des Zusatznutzens durch den G-BA erfolgt gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die genauen Details hierzu sowie die tragenden Gründe sind im Beschluss vom 14.05.2020 hinterlegt.

Dosierung

Der Quelltext enthält keine spezifischen Milligramm-Angaben zur Dosierung. Die Anwendung erfolgt gemäß der zugelassenen Fachinformation.

MedikamentKombinationspartnerIndikationZielgruppe
Pembrolizumab (Keytruda®)AxitinibFortgeschrittenes Nierenzellkarzinom (Erstlinie)Erwachsene
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenbewertung und Erstattungsfähigkeit von Pembrolizumab beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom strikt an die Kombination mit Axitinib in der Erstlinientherapie gebunden ist. Ein Monotherapie-Einsatz in dieser spezifischen Indikation wird von diesem G-BA-Beschluss nicht abgedeckt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss ist der Wirkstoff für erwachsene Personen mit einem fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom (RCC) indiziert. Die Anwendung erfolgt in der Erstlinientherapie.

Die Zulassung und Nutzenbewertung in dieser spezifischen Indikation erfordert die Kombination mit dem Wirkstoff Axitinib.

Das bewertete Anwendungsgebiet umfasst ausschließlich die Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms.

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