Pembrolizumab bei TNBC: Indikation und Therapie
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Pembrolizumab (Handelsname Keytruda) durchgeführt. Dieses bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.
Das triple-negative Mammakarzinom (TNBC) ist eine Form von Brustkrebs, bei der die Tumorzellen keine Rezeptoren für Östrogen, Progesteron und HER2 aufweisen. Aufgrund des fehlenden Ansprechens auf zielgerichtete Hormon- oder HER2-Therapien besteht ein hoher medizinischer Bedarf, insbesondere bei einem hohen Rezidivrisiko.
Pembrolizumab ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der das körpereigene Immunsystem bei der Bekämpfung von Krebszellen unterstützt. Das vorliegende Verfahren aus dem Jahr 2022 wurde mittlerweile durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Oktober 2024 abgelöst.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2022 zu Pembrolizumab bei TNBC formell aufgehoben und durch eine Neubewertung vom Oktober 2024 ersetzt wurde. Für die aktuelle Verordnungspraxis und die Feststellung des Zusatznutzens ist daher zwingend der neuere Beschluss heranzuziehen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist der Wirkstoff für das lokal fortgeschrittene oder frühe triple-negative Mammakarzinom (TNBC) bei Erwachsenen angezeigt. Voraussetzung ist ein hohes Rezidivrisiko.
In der neoadjuvanten Phase vor der Operation wird Pembrolizumab in Kombination mit einer Chemotherapie eingesetzt. In der adjuvanten Phase nach der Operation erfolgt die Gabe als Monotherapie.
Nein, die Dokumente zeigen, dass der Beschluss vom 15.12.2022 aufgehoben wurde. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf vom 01.10.2024 abgelöst.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pembrolizumab (Neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, triple-negativ, hohes Rezidivrisiko, neoadjuvante und adjuvante Therapie, Monotherapie oder Kombination mit Chemotherapie) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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