Ösophaguskarzinom: Pembrolizumab-Therapie (CPS ≥ 10)
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2022. Gegenstand des Verfahrens ist ein neues Anwendungsgebiet für den monoklonalen Antikörper Pembrolizumab (Handelsname Keytruda).
Das Ösophaguskarzinom und Adenokarzinome des gastroösophagealen Übergangs sind oft durch ein fortgeschrittenes Stadium bei Diagnosestellung gekennzeichnet. Eine systemische Therapie ist in diesen Fällen ein zentraler Baustein der onkologischen Versorgung.
Pembrolizumab ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der sich gegen den PD-1-Rezeptor richtet. Die Wirksamkeit ist eng an die Expression des Liganden PD-L1 auf den Tumorzellen geknüpft, welche über den Combined Positive Score (CPS) quantifiziert wird.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass vor Einleitung der Erstlinientherapie mit Pembrolizumab zwingend der PD-L1-Status (CPS ≥ 10) bestimmt werden muss. Bei Tumoren des gastroösophagealen Übergangs ist zudem auf einen negativen HER2-Status zu achten, da die Zulassung in diesem Bereich explizit auf HER2-negative Adenokarzinome beschränkt ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist es für Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem, nicht resezierbarem oder metastasierendem Ösophaguskarzinom in der Erstlinie zugelassen. Voraussetzung ist eine PD-L1-Expression mit einem CPS ≥ 10.
Das vorliegende Dokument beschreibt ausschließlich die Zulassung in Kombination mit einer Platin- und Fluoropyrimidin-basierten Chemotherapie. Eine Monotherapie wird in diesem spezifischen Anwendungsgebiet nicht aufgeführt.
Bei Adenokarzinomen des gastroösophagealen Übergangs spezifiziert der G-BA, dass der Tumor HER2-negativ sein muss. Nur dann fällt die Erkrankung in dieses spezifische Anwendungsgebiet für Pembrolizumab.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pembrolizumab (Neues Anwendungsgebiet: Karzinom des Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs, PD-L1-Expression ≥ 10 (CPS) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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