G-BA2019

Pembrolizumab bei Urothelkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Urothelkarzinom ist ein bösartiger Tumor der ableitenden Harnwege. Im fortgeschrittenen oder metastasierten Stadium stellt die systemische Therapie eine zentrale Säule der onkologischen Behandlung dar.

Für bestimmte Betroffene kommen platinbasierte Chemotherapien aufgrund von Begleiterkrankungen oder einer eingeschränkten Nierenfunktion nicht infrage. In diesen Fällen bieten Immun-Checkpoint-Inhibitoren eine zielgerichtete Therapieoption.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Pembrolizumab aus dem Jahr 2019. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser spezifische Beschluss durch ein neueres Verfahren aus dem Jahr 2021 abgelöst wurde.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in seiner Nutzenbewertung spezifische Kriterien für den Einsatz des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Pembrolizumab (Keytruda®) als Monotherapie für eine exakt definierte Zielgruppe indiziert. Die Anwendung ist auf Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom beschränkt.

Für den Einsatz in der Erstlinie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die betroffenen Personen sind nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet.

  • Der Tumor muss PD-L1 exprimieren.

  • Es wird ein kombinierter positiver Score (CPS) von ≥ 10 gefordert.

Verfahrensstatus

Das Dokument weist darauf hin, dass es sich um eine erneute Nutzenbewertung nach § 13 handelte. Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse aus dem Jahr 2019 wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.04.2021 aufgehoben und aktualisiert.

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💡Praxis-Tipp

Vor dem Einsatz von Pembrolizumab in der Erstlinie des Urothelkarzinoms wird eine genaue Überprüfung der Cisplatin-Fähigkeit sowie die Bestimmung des PD-L1-Status empfohlen. Laut G-BA-Dokument ist die Therapie nur bei einem nachgewiesenen CPS von mindestens 10 zugelassen. Zudem ist zu beachten, dass der hier beschriebene Beschluss durch eine neuere Bewertung aus dem Jahr 2021 abgelöst wurde.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom indiziert. Voraussetzung ist, dass eine Cisplatin-basierte Therapie nicht infrage kommt und der Tumor einen PD-L1 CPS ≥ 10 aufweist.

Das Dokument des G-BA gibt an, dass der Tumor PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) von mindestens 10 exprimieren muss. Dies gilt für den Einsatz als Monotherapie in der Erstlinie.

Nein, die Dokumente weisen darauf hin, dass der Beschluss aus dem Jahr 2019 aufgehoben wurde. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.04.2021 ersetzt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pembrolizumab (Erneute Nutzenbewertung § 13: Urothelkarzinom, CPS ≥ 10, Erstlinie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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