G-BA2013

Nepafenac (Nevanac) bei Katarakt-OP: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nepafenac (Handelsname Nevanac®) zusammen. Das Verfahren wurde im Dezember 2013 abgeschlossen.

Nepafenac ist ein nichtsteroidales Antirheumatikum (NSAR) in Form von Augentropfen. Es wird im Rahmen von augenärztlichen Eingriffen, insbesondere bei Kataraktoperationen (Grauer Star), eingesetzt.

Ziel der G-BA-Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist es, den Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festzustellen. Diese Bewertung ist maßgeblich für die Preisverhandlungen im deutschen Gesundheitssystem.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss dokumentiert die zugelassenen Anwendungsgebiete für Nepafenac bei erwachsenen Personen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten der frühen Nutzenbewertung.

Zugelassene Anwendungsgebiete

Laut Fachinformation (Stand Dezember 2012) wird Nepafenac für folgende Indikationen eingesetzt:

WirkstoffHandelsnameIndikation bei Erwachsenen
NepafenacNevanac®Prophylaxe und Behandlung postoperativer Schmerz- und Entzündungszustände bei Kataraktoperationen
NepafenacNevanac®Verminderung des Risikos postoperativer Makulaödeme in Zusammenhang mit Kataraktoperationen bei Diabetikern

Ergebnis der Nutzenbewertung

Das Verfahren zur Nutzenbewertung wurde im Dezember 2013 mit einem formalen Beschluss abgeschlossen. Laut den Dokumenten des G-BA kam es zu folgendem Ablauf:

  • Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier eingereicht.

  • Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme endete am 22.10.2013.

  • Die mündliche Anhörung fand am 05.11.2013 statt.

In der Systematik der frühen Nutzenbewertung führt ein fehlendes oder unvollständiges Dossier formal dazu, dass ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt gilt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen eines belegten Zusatznutzens in diesem G-BA-Verfahren primär auf einem nicht oder unvollständig eingereichten Hersteller-Dossier beruht. Dies stellt eine formale administrative Bewertung dar. Es ist nicht zwingend gleichbedeutend mit einer fehlenden klinischen Wirksamkeit in den zugelassenen Indikationen der Kataraktchirurgie.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird Nepafenac zur Prophylaxe und Behandlung von Schmerzen und Entzündungen nach Kataraktoperationen eingesetzt. Zudem ist es zur Risikominderung von postoperativen Makulaödemen bei Diabetikern zugelassen.

Der G-BA konnte in diesem Verfahren keinen Zusatznutzen feststellen. Dies liegt formal daran, dass der pharmazeutische Unternehmer kein oder nur ein unvollständiges Dossier zur Bewertung eingereicht hat.

Die vom G-BA zitierte Fachinformation bezieht sich explizit auf die Anwendung bei Erwachsenen. Eine Zulassung für Kinder wird in den vorliegenden Dokumenten nicht erwähnt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nepafenac (Postoperativer Schmerz nach Eingriff am Auge) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

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