G-BA2022

Mosunetuzumab (Follikuläres Lymphom): G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Mosunetuzumab (Handelsname Lunsumio) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Dezember 2022 offiziell abgeschlossen.

Mosunetuzumab wird zur Behandlung des follikulären Lymphoms, einer onkologischen Erkrankung, eingesetzt. Die Zulassung und die entsprechende Nutzenbewertung beziehen sich auf den Einsatz nach mindestens zwei Vortherapien.

Bei dem Medikament des pharmazeutischen Unternehmers Roche Pharma AG handelt es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens. Es besitzt den sogenannten Orphan-Drug-Status.

Empfehlungen

Der Beschluss des G-BA definiert die strukturellen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Präparats.

Indikation und Status

Laut G-BA-Beschluss gelten folgende Eckdaten für das bewertete Arzneimittel:

  • Der Wirkstoff Mosunetuzumab (Lunsumio) wird in der Onkologie eingesetzt.

  • Das Anwendungsgebiet umfasst das follikuläre Lymphom.

  • Die Therapie ist für Fälle nach mindestens zwei Vortherapien vorgesehen.

  • Das Präparat ist als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) klassifiziert.

Verfahrensdetails

Das Nutzenbewertungsverfahren unterliegt festgelegten Fristen und Beschlüssen:

  • Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde am 15.12.2022 beschlossen.

  • Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft.

  • Die Regelungen sind in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) verankert.

Dosierung

Das vorliegende Dokument des G-BA enthält keine spezifischen klinischen Dosierungsschemata. Die Nutzenbewertung bezieht sich auf folgende zugelassene Rahmenbedingungen:

WirkstoffHandelsnameIndikationTherapiestadium
MosunetuzumabLunsumioFollikuläres LymphomNach ≥ 2 Vortherapien
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Mosunetuzumab gemäß G-BA-Beschluss spezifisch für das follikuläre Lymphom erst nach mindestens zwei vorangegangenen Therapielinien vorgesehen ist. Zudem ist der Orphan-Drug-Status zu berücksichtigen, was besondere formale Rahmenbedingungen bei der Nutzenbewertung und Verordnung nach sich zieht.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss wird der Wirkstoff zur Behandlung des follikulären Lymphoms eingesetzt. Die Anwendung ist nach mindestens zwei Vortherapien vorgesehen.

Ja, das Präparat wird in der Nutzenbewertung explizit als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) geführt.

Der Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) wurde am 15.12.2022 gefasst. Er trat am selben Tag in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Mosunetuzumab (Follikuläres Lymphom, nach ≥ 2 Vortherapien) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

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