G-BA2022

Maribavir bei therapierefraktärer CMV-Infektion: G-BA

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens ist der Wirkstoff Maribavir (Handelsname Livtencity).

Die Cytomegalievirus-Infektion (CMV) stellt insbesondere bei immunsupprimierten Personen eine schwerwiegende Komplikation dar. Wenn Standardtherapien nicht ausreichend wirken, spricht man von einer therapierefraktären Infektion.

Maribavir wird vom G-BA als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das entsprechende Nutzenbewertungsverfahren wurde im Juni 2023 mit einem Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.

Empfehlungen

Da es sich bei dem Quelltext um eine administrative Verfahrensdokumentation handelt, werden keine direkten klinischen Handlungsanweisungen formuliert. Der G-BA-Beschluss dokumentiert jedoch folgende zentrale Rahmenbedingungen für den Einsatz:

Indikation und Status

  • Der Wirkstoff Maribavir ist für die Behandlung der therapierefraktären Cytomegalievirus-Infektion (CMV) vorgesehen.

  • Das Medikament wird unter dem Handelsnamen Livtencity vertrieben.

  • Es besitzt den regulatorischen Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens).

Verfahrensdetails

  • Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 1. Juni 2023 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

  • Die rechtliche Grundlage für die Verordnung und Erstattung bildet die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Maribavir (Livtencity) den speziellen regulatorischen Status eines Orphan Drugs besitzt und spezifisch für die therapierefraktäre Cytomegalievirus-Infektion bewertet wurde. Für die Verordnungspraxis ist die entsprechende Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird Maribavir für die Behandlung der therapierefraktären Cytomegalievirus-Infektion (CMV) eingesetzt.

Der Wirkstoff Maribavir wird gemäß den Dokumenten des G-BA unter dem Handelsnamen Livtencity vertrieben.

Ja, der G-BA stuft Maribavir offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) ein.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Maribavir (Cytomegalievirus-Infektion (therapierefraktär)) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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