Maribavir bei therapierefraktärer CMV-Infektion: G-BA
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens ist der Wirkstoff Maribavir (Handelsname Livtencity).
Die Cytomegalievirus-Infektion (CMV) stellt insbesondere bei immunsupprimierten Personen eine schwerwiegende Komplikation dar. Wenn Standardtherapien nicht ausreichend wirken, spricht man von einer therapierefraktären Infektion.
Maribavir wird vom G-BA als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das entsprechende Nutzenbewertungsverfahren wurde im Juni 2023 mit einem Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.
Empfehlungen
Da es sich bei dem Quelltext um eine administrative Verfahrensdokumentation handelt, werden keine direkten klinischen Handlungsanweisungen formuliert. Der G-BA-Beschluss dokumentiert jedoch folgende zentrale Rahmenbedingungen für den Einsatz:
Indikation und Status
-
Der Wirkstoff Maribavir ist für die Behandlung der therapierefraktären Cytomegalievirus-Infektion (CMV) vorgesehen.
-
Das Medikament wird unter dem Handelsnamen Livtencity vertrieben.
-
Es besitzt den regulatorischen Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens).
Verfahrensdetails
-
Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 1. Juni 2023 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.
-
Die rechtliche Grundlage für die Verordnung und Erstattung bildet die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass Maribavir (Livtencity) den speziellen regulatorischen Status eines Orphan Drugs besitzt und spezifisch für die therapierefraktäre Cytomegalievirus-Infektion bewertet wurde. Für die Verordnungspraxis ist die entsprechende Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie maßgeblich.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Dokumentation wird Maribavir für die Behandlung der therapierefraktären Cytomegalievirus-Infektion (CMV) eingesetzt.
Der Wirkstoff Maribavir wird gemäß den Dokumenten des G-BA unter dem Handelsnamen Livtencity vertrieben.
Ja, der G-BA stuft Maribavir offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) ein.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Maribavir (Cytomegalievirus-Infektion (therapierefraktär)) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.