G-BA2017

Lonoctocog alfa (Hämophilie A): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2017 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Lonoctocog alfa (Handelsname Afstyla) durchgeführt. Dieses Verfahren dient der Bewertung des Zusatznutzens neu zugelassener Arzneimittel in Deutschland.

Bei der Hämophilie A handelt es sich um eine angeborene Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel an Faktor VIII verursacht wird. Dies führt zu einer erhöhten Blutungsneigung, die eine gezielte Substitutionstherapie erforderlich macht.

Das formale Bewertungsverfahren für Lonoctocog alfa wurde im Februar 2017 begonnen und im Juli 2017 mit einem Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Empfehlungen

Das G-BA-Dokument beschreibt die formalen Rahmenbedingungen und das zugelassene Anwendungsgebiet für den bewerteten Wirkstoff.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der zugrundeliegenden Fachinformation wird Lonoctocog alfa für folgende Indikationen eingesetzt:

  • Therapie von akuten Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel).

  • Prophylaxe von Blutungsereignissen bei dieser Patientengruppe.

Zielgruppe

Laut den Dokumenten des G-BA kann das Präparat bei Patienten aller Altersgruppen angewendet werden. Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Altersklassen.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die Festlegung des Zusatznutzens durch den G-BA erfolgt stets gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die spezifischen Details hierzu sowie das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den ergänzenden Beschlusstexten der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie hinterlegt.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Lonoctocog alfa (Afstyla) ist zu beachten, dass das Präparat laut G-BA-Dokumentation für alle Altersgruppen zur Therapie und Prophylaxe bei angeborenem Faktor-VIII-Mangel zugelassen ist. Die genauen Bedingungen der Erstattungsfähigkeit und der festgestellte Zusatznutzen richten sich nach dem finalen Beschluss der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird Lonoctocog alfa zur Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A eingesetzt. Dies entspricht einem angeborenen Faktor-VIII-Mangel.

Das Präparat kann gemäß der zugrundeliegenden Fachinformation bei Patienten aller Altersgruppen angewendet werden. Es bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen.

Das Verfahren nach § 35a SGB V dient der frühen Nutzenbewertung des Wirkstoffs nach der Marktzulassung. Dabei wird geprüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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