Lonoctocog alfa (Afstyla): Therapie der Hämophilie A
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2017 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Lonoctocog alfa (Handelsname Afstyla) durchgeführt. Dieses Verfahren dient der Bewertung des Zusatznutzens neu zugelassener Arzneimittel in Deutschland.
Bei der Hämophilie A handelt es sich um eine angeborene Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel an Faktor VIII verursacht wird. Dies führt zu einer erhöhten Blutungsneigung, die eine gezielte Substitutionstherapie erforderlich macht.
Das formale Bewertungsverfahren für Lonoctocog alfa wurde im Februar 2017 begonnen und im Juli 2017 mit einem Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass für die detaillierte Einsicht in das Ausmaß des Zusatznutzens und die genaue zweckmäßige Vergleichstherapie von Lonoctocog alfa die vollständigen Beschlusstexte und tragenden Gründe des G-BA vom 20.07.2017 herangezogen werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament wird zur Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel) eingesetzt.
Laut G-BA-Dokument kann das Präparat bei Patienten aller Altersgruppen angewendet werden. Es bestehen keine altersspezifischen Einschränkungen.
Die genauen Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen und im Beschlusstext des G-BA vom 20.07.2017 dokumentiert.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lonoctocog alfa (Hämophilie A) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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