G-BA2018

Inotersen (Tegsedi) bei Amyloidose: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Inotersen (Handelsname Tegsedi®) durchgeführt. Das Verfahren wurde im März 2019 offiziell abgeschlossen.

Inotersen wird im therapeutischen Gebiet der Stoffwechselkrankheiten zur Behandlung der Amyloidose eingesetzt. Bei diesem Medikament handelt es sich um ein sogenanntes Orphan Drug, also ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens.

Die Amyloidose ist eine seltene Erkrankung, bei der sich abnormale Proteine in Geweben und Organen ablagern. Die Nutzenbewertung des G-BA regelt die Erstattungsfähigkeit und die genauen Verordnungsbedingungen solcher spezialisierten Therapien im deutschen Gesundheitssystem.

Empfehlungen

Der vorliegende Beschluss des G-BA dokumentiert den formalen Ablauf der Nutzenbewertung für Inotersen. Da es sich um ein administratives Dokument handelt, werden im Folgenden die Verfahrensdetails strukturiert abgebildet.

Eckdaten des Verfahrens

Die Dokumentation listet folgende Stammdaten für das Bewertungsverfahren auf:

  • Wirkstoff: Inotersen (Handelsname: Tegsedi®)

  • Therapeutisches Gebiet: Amyloidose (Stoffwechselkrankheiten)

  • Pharmazeutischer Unternehmer: Akcea Therapeutics Germany GmbH

  • Status: Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)

Zeitlicher Ablauf

Das Verfahren mit der Vorgangsnummer 2018-10-01-D-381 durchlief laut G-BA folgende Phasen:

  • Beginn des Verfahrens: 01.10.2018

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung: 02.01.2019

  • Mündliche Anhörung: 11.02.2019

  • Beschlussfassung: 22.03.2019

Beschlussfassung

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 22.03.2019 in Kraft. Die offizielle Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger (BAnz AT 10.04.2019 B3).

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Inotersen (Tegsedi®) als Orphan Drug eingestuft ist und die Verordnungsfähigkeit den Vorgaben der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie unterliegt. Der G-BA-Beschluss regelt die genauen Bedingungen für den Einsatz bei Amyloidose im deutschen Versorgungssystem.

Häufig gestellte Fragen

Ja, laut G-BA-Dokumentation ist Inotersen (Tegsedi®) offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

Der Wirkstoff wurde im therapeutischen Gebiet der Stoffwechselkrankheiten spezifisch für die Indikation Amyloidose bewertet.

Die finale Beschlussfassung durch den G-BA erfolgte am 22.03.2019. Der Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie trat am selben Tag in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Inotersen (Amyloidose) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

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