G-BA2013

Ingenolmebutat bei Aktinischer Keratose: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Aktinische Keratosen sind häufige, durch UV-Strahlung induzierte Hautveränderungen. Sie gelten als Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms und erfordern eine adäquate dermatologische Beurteilung und Therapie.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führt für neue Arzneimittel eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durch. In diesem Rahmen wurde im Jahr 2013 der Wirkstoff Ingenolmebutat (Handelsname Picato®) bewertet.

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten dieses Bewertungsverfahrens zusammen. Es ist von besonderer Bedeutung, den aktuellen rechtlichen Status dieses spezifischen Beschlusses zu beachten.

Empfehlungen

Das G-BA-Dokument dokumentiert die Eckdaten der Nutzenbewertung für Ingenolmebutat aus dem Jahr 2013.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument ist Ingenolmebutat (Picato®) für folgende spezifische Indikation vorgesehen:

  • Topische Behandlung von aktinischen Keratosen bei Erwachsenen

  • Die behandelten Läsionen müssen nicht-hyperkeratotisch sein

  • Die behandelten Läsionen müssen nicht-hypertroph sein

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Dokument weist auf eine entscheidende Änderung in der Gültigkeit des Beschlusses hin:

  • Das ursprüngliche Nutzenbewertungsverfahren wurde am 04.07.2013 mit einer Beschlussfassung abgeschlossen.

  • Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse wurden durch ein nachfolgendes Verfahren zur erneuten Nutzenbewertung vom 01.09.2018 explizit aufgehoben.

  • Der Beschluss aus dem Jahr 2013 ist somit nicht mehr in Kraft.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Ingenolmebutat aus dem Jahr 2013 durch ein neueres Verfahren aus dem Jahr 2018 aufgehoben wurde. Bei der Therapieplanung sollte daher stets der tagesaktuelle Zulassungs- und Bewertungsstatus des Präparats überprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument ist das Präparat für die topische Behandlung von nicht-hyperkeratotischen, nicht-hypertrophen aktinischen Keratosen bei Erwachsenen indiziert.

Nein, das Dokument gibt an, dass die Beschlüsse aus diesem Nutzenbewertungsverfahren durch ein nachfolgendes Verfahren vom 01.09.2018 aufgehoben wurden.

Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V dient der Beurteilung des Zusatznutzens eines neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für die anschließenden Preisverhandlungen.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ingenolmebutat (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien