G-BA2014

Empagliflozin (Jardiance) bei Typ-2-Diabetes: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung von Empagliflozin (Jardiance) aus dem Jahr 2014. Empagliflozin ist ein orales Antidiabetikum, das zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 eingesetzt wird.

Das vorliegende Dokument skizziert das formale Verfahren nach § 35a SGB V. Es definiert die zugelassenen Anwendungsgebiete zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle bei erwachsenen Diabetikern gemäß der damaligen Fachinformation.

Wichtig ist der formale Hinweis der Behörde, dass der ursprüngliche Beschluss vom Februar 2015 mittlerweile aufgehoben wurde. Er wurde durch nachfolgende Nutzenbewertungsverfahren ab dem Jahr 2016 ersetzt.

Empfehlungen

Das G-BA-Dokument definiert die Anwendungsgebiete für Empagliflozin zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes.

Zugelassene Anwendungsgebiete

Laut Dokument wird der Einsatz in Abhängigkeit von der Vortherapie und Verträglichkeit in zwei Kategorien unterteilt:

TherapieformVoraussetzungSpezifische Bedingung
MonotherapieDiät und Bewegung reichen nicht ausMetformin ist wegen Unverträglichkeit ungeeignet
Add-on-KombinationstherapieDiät, Bewegung und Vortherapie reichen nicht ausKombination mit anderen Antidiabetika (inkl. Insulin)

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Dokument dokumentiert den zeitlichen Ablauf und den aktuellen Status der Bewertung:

  • Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung trat am 05.02.2015 in Kraft.

  • Dieser Beschluss ist laut G-BA offiziell aufgehoben.

  • Es folgten weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff in den Jahren 2016, 2021, 2022, 2023 und 2024.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2015 zu Empagliflozin offiziell aufgehoben und durch neuere Verfahren ersetzt wurde. Für die aktuelle Verordnungspraxis und Erstattungsfähigkeit wird empfohlen, die Beschlüsse der Folgejahre (ab 2016) heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument ist die Monotherapie angezeigt, wenn Diät und Bewegung zur Blutzuckerkontrolle nicht ausreichen. Zusätzlich muss eine Unverträglichkeit gegenüber Metformin vorliegen, die dessen Anwendung ungeeignet macht.

Ja, das Dokument listet die Add-on-Kombinationstherapie mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln auf. Dies schließt explizit die Kombination mit Insulin ein, sofern die bisherige Therapie nicht ausreicht.

Nein, der Beschluss vom 05.02.2015 ist laut den offiziellen Angaben aufgehoben. Er wurde durch eine erneute Nutzenbewertung ab März 2016 und weitere Folgeverfahren abgelöst.

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