Dacomitinib bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Dacomitinib (Handelsname Vizimpro) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Oktober 2019 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen spezifische genetische Veränderungen vor, wie beispielsweise aktivierende Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR).
Diese Mutationen bieten einen Ansatzpunkt für zielgerichtete Therapien. Dacomitinib gehört zur Wirkstoffklasse der Tyrosinkinase-Inhibitoren, die spezifisch an diesen mutierten Rezeptoren ansetzen und das Tumorwachstum hemmen sollen.
Empfehlungen
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut G-BA wird Dacomitinib als Monotherapie für folgende Indikation angewendet:
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Erstlinienbehandlung bei erwachsenen Personen
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Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)
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Vorliegen von aktivierenden EGFR-Mutationen (epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor)
Verfahrensdetails zur Nutzenbewertung
Der Beschluss des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zur Bewertung des Arzneimittels trat am 17.10.2019 in Kraft. Die Bewertung basiert auf den eingereichten Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers sowie der methodischen Bewertung durch das IQWiG.
💡Praxis-Tipp
Vor der Einleitung einer Erstlinientherapie mit Dacomitinib wird eine molekularpathologische Diagnostik vorausgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis einer aktivierenden EGFR-Mutation zwingend erforderlich ist, um die Indikationskriterien gemäß G-BA-Beschluss zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Dacomitinib für erwachsene Personen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer aktivierenden EGFR-Mutation.
Das Medikament wird gemäß den Unterlagen des G-BA als Erstlinienbehandlung eingesetzt. Es wird dabei ausschließlich als Monotherapie angewendet.
Der Wirkstoff richtet sich gegen den epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR). Die Therapie setzt das Vorliegen einer entsprechenden aktivierenden Mutation am Tumor voraus.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Dacomitinib (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Mutation, Erstlinie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.