G-BA2019

Dacomitinib bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Dacomitinib (Handelsname Vizimpro) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Oktober 2019 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei einem Teil der Betroffenen liegen spezifische genetische Veränderungen vor, wie beispielsweise aktivierende Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR).

Diese Mutationen bieten einen Ansatzpunkt für zielgerichtete Therapien. Dacomitinib gehört zur Wirkstoffklasse der Tyrosinkinase-Inhibitoren, die spezifisch an diesen mutierten Rezeptoren ansetzen und das Tumorwachstum hemmen sollen.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Dacomitinib als Monotherapie für folgende Indikation angewendet:

  • Erstlinienbehandlung bei erwachsenen Personen

  • Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)

  • Vorliegen von aktivierenden EGFR-Mutationen (epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor)

Verfahrensdetails zur Nutzenbewertung

Der Beschluss des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zur Bewertung des Arzneimittels trat am 17.10.2019 in Kraft. Die Bewertung basiert auf den eingereichten Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers sowie der methodischen Bewertung durch das IQWiG.

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💡Praxis-Tipp

Vor der Einleitung einer Erstlinientherapie mit Dacomitinib wird eine molekularpathologische Diagnostik vorausgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis einer aktivierenden EGFR-Mutation zwingend erforderlich ist, um die Indikationskriterien gemäß G-BA-Beschluss zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Dacomitinib für erwachsene Personen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer aktivierenden EGFR-Mutation.

Das Medikament wird gemäß den Unterlagen des G-BA als Erstlinienbehandlung eingesetzt. Es wird dabei ausschließlich als Monotherapie angewendet.

Der Wirkstoff richtet sich gegen den epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR). Die Therapie setzt das Vorliegen einer entsprechenden aktivierenden Mutation am Tumor voraus.

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