Cenegermin (Oxervate) bei Keratitis: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Dieser Artikel fasst die administrativen Eckdaten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Cenegermin zusammen. Das Verfahren wurde nach § 35a SGB V durchgeführt.
Cenegermin, vertrieben unter dem Handelsnamen Oxervate, wird im therapeutischen Gebiet der Augenerkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation umfasst die Behandlung der Keratitis.
Bei Cenegermin handelt es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens. Es ist in den vorliegenden Dokumenten offiziell als Orphan Drug klassifiziert.
Empfehlungen
Der vorliegende Text des G-BA enthält keine spezifischen klinischen Handlungsempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf und Status der Nutzenbewertung.
Verfahrensdetails
Gemäß den veröffentlichten Dokumenten lassen sich folgende Eckdaten zum Verfahren festhalten:
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Das Nutzenbewertungsverfahren begann am 15.11.2017.
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Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch den G-BA erfolgte am 15.02.2018.
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Die finale Beschlussfassung zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 03.05.2018 in Kraft.
Status der Bewertung
Laut G-BA ist das Verfahren zur Nutzenbewertung von Cenegermin offiziell abgeschlossen. Der Beschluss wurde am 24.05.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
💡Praxis-Tipp
Da es sich bei Cenegermin (Oxervate) um ein Orphan Drug handelt, unterliegt die Nutzenbewertung besonderen formalen Kriterien des G-BA. Es wird darauf hingewiesen, dass der vorliegende Beschluss primär die Erstattungsfähigkeit im deutschen Gesundheitssystem regelt und keine klinische Leitlinie zur Therapie der Keratitis darstellt.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Beschluss wurde der Wirkstoff Cenegermin (Handelsname Oxervate) für das therapeutische Gebiet der Augenerkrankungen bewertet. Die spezifische Indikation ist die Keratitis.
Ja, gemäß den Unterlagen des G-BA ist Cenegermin als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens eingestuft. Es besitzt den offiziellen Orphan-Drug-Status.
Der G-BA gibt an, dass das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V abgeschlossen ist. Der finale Beschluss trat am 03.05.2018 in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cenegermin (Keratitis) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.