G-BA2018

Bosutinib bei CML (Erstlinie): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Bosutinib aus dem Jahr 2018. Das Verfahren bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs in einem neuen Anwendungsgebiet.

Die chronische myeloische Leukämie (CML) ist eine maligne Erkrankung des blutbildenden Systems, die häufig durch das Philadelphia-Chromosom (Ph+) gekennzeichnet ist. Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI) wie Bosutinib stellen einen zentralen Baustein in der zielgerichteten medikamentösen Tumortherapie dar.

Das vorliegende Dokument dokumentiert den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Einsatz in der Erstlinientherapie. Es handelt sich um eine verfahrenstechnische Übersicht und nicht um eine klinische Behandlungsleitlinie.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation fasst die formalen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Bosutinib (Bosulif®) zusammen. Es werden keine direkten klinischen Handlungsanweisungen formuliert, sondern der Zulassungs- und Bewertungsstatus definiert.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Bosutinib für folgende spezifische Indikation angezeigt:

  • Behandlung von Erwachsenen

  • Neu diagnostizierte Philadelphia-Chromosom-positive chronische myeloische Leukämie (Ph+ CML)

  • Vorliegen der Erkrankung in der chronischen Phase (CP)

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das beschriebene Nutzenbewertungsverfahren wurde im Jahr 2018 durchgeführt. Der G-BA weist auf folgende wichtige administrative Details hin:

  • Der ursprüngliche Beschluss vom 22.11.2018 ist aufgehoben.

  • Die Aufhebung erfolgte durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren (Neubewertung nach Fristablauf).

  • Das Nachfolgeverfahren datiert auf den 01.06.2021.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die aktuelle Verordnungspraxis und die Beurteilung des Zusatznutzens die Beschlüsse des neueren Verfahrens aus dem Jahr 2021 maßgeblich sind.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Bosutinib aus dem Jahr 2018 formal aufgehoben wurde. Für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen in der Erstlinientherapie der Ph+ CML sollte der neuere Beschluss vom 01.06.2021 herangezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Das Anwendungsgebiet umfasst Erwachsene mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-positiver chronischer myeloischer Leukämie (Ph+ CML). Die Erkrankung muss sich dabei laut Fachinformation in der chronischen Phase befinden.

Nein, der Beschluss vom 22.11.2018 wurde laut G-BA-Dokumentation aufgehoben. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.06.2021 ersetzt.

Der pharmazeutische Unternehmer für das Präparat Bosulif, welches den Wirkstoff Bosutinib enthält, ist die Pfizer Pharma GmbH.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Bosutinib (neues Anwendungsgebiet: Chronische myeloische Leukämie, Ph+, Erstlinie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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