G-BA2012

Axitinib (Inlyta) bei Nierenzellkarzinom: G-BA Bewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten zur frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für den Wirkstoff Axitinib (Handelsname Inlyta) zusammen. Das ursprüngliche Verfahren wurde im Oktober 2012 eingeleitet.

Axitinib wird in der Onkologie zur zielgerichteten Tumortherapie eingesetzt. Das Anwendungsgebiet umfasst die Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (Renal Cell Cancer, RCC) bei erwachsenen Personen.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Kurztext des G-BA-Beschlusses. Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2013 mittlerweile durch eine Neubewertung abgelöst wurde.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Axitinib (Inlyta) für eine spezifische Indikation in der Onkologie vorgesehen. Die Anwendung wird für folgende Situation beschrieben:

  • Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC)

  • Einsatz bei erwachsenen Personen

  • Anwendung nach dem Versagen einer vorangegangenen Therapie mit Sunitinib oder einem Zytokin

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Dokument weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung vom 21.03.2013 befristet war.

Es wird festgehalten, dass dieser erste Beschluss aufgehoben wurde. Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren (Neubewertung nach Fristablauf) mit dem Datum 01.04.2017.

Für aktuelle Entscheidungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Zusatznutzen wird auf die Dokumente des abgeschlossenen Verfahrens von 2017 verwiesen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Nutzenbewertung von Axitinib ist darauf zu achten, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2013 nicht mehr gültig ist. Es wird empfohlen, für die klinische und wirtschaftliche Einordnung ausschließlich die Ergebnisse der Neubewertung vom April 2017 heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument beschreibt den Einsatz von Axitinib beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom bei Erwachsenen. Voraussetzung ist laut Fachinformation das vorherige Versagen einer Therapie mit Sunitinib oder einem Zytokin.

Nein, der Beschluss vom 21.03.2013 wurde offiziell aufgehoben. Die Bewertung wurde durch ein neues Verfahren zur Nutzenbewertung nach Fristablauf am 01.04.2017 abgelöst.

Die spezifische zweckmäßige Vergleichstherapie wird im vorliegenden administrativen Kurztext nicht explizit benannt. Es wird stattdessen auf die detaillierten Beschlusstexte und die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie verwiesen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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