Atezolizumab bei NSCLC: Erstlinientherapie & Indikation
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Atezolizumab (Handelsname Tecentriq) durchgeführt. Das Verfahren wurde im April 2020 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine der häufigsten Krebserkrankungen. Bei fortgeschrittenen Stadien kommen zunehmend immunonkologische Kombinationstherapien zum Einsatz, um den Krankheitsverlauf zu verzögern.
Diese Zusammenfassung basiert auf den Rahmendaten des G-BA-Beschlusses. Die vorliegende Bewertung bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet von Atezolizumab in der Erstlinientherapie.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass vor Einleitung der Kombinationstherapie mit Atezolizumab zwingend der molekularpathologische Status (EGFR und ALK) des Tumors bestimmt werden muss, da Mutationen in diesen Genen den Einsatz in dieser spezifischen Indikation ausschließen.
Häufig gestellte Fragen
Der G-BA-Beschluss bewertet den Einsatz von Atezolizumab in der Erstlinienbehandlung (1. Linie) sowie als anschließende Erhaltungstherapie.
Laut G-BA erfolgt die Anwendung in Kombination mit den Chemotherapeutika nab-Paclitaxel und Carboplatin.
Die Kombinationstherapie ist spezifisch für das metastasierte NSCLC mit nicht-plattenepithelialer Histologie vorgesehen.
Das Anwendungsgebiet schließt erwachsene Personen aus, bei denen EGFR-Mutationen oder ein ALK-positives NSCLC vorliegen.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Atezolizumab (neues Anwendungsgebiet: NSCLC, nicht-plattenepithelial, 1. Linie, Kombination mit nab-Paclitaxel und Carboplatin; Erhaltungstherapie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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