Atezolizumab bei NSCLC (1. Linie): G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Atezolizumab (Handelsname Tecentriq) durchgeführt. Das Verfahren wurde im April 2020 mit einem entsprechenden Beschluss zur Erstlinientherapie abgeschlossen.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) stellt eine der häufigsten Krebserkrankungen dar. Bei fortgeschrittenen Stadien kommen zunehmend immunonkologische Kombinationstherapien zum Einsatz, um das progressionsfreie Überleben und das Gesamtüberleben zu verbessern.
Die vorliegende Bewertung bezieht sich spezifisch auf ein neues Anwendungsgebiet von Atezolizumab in der Erstlinientherapie. Dabei wird der Wirkstoff als Teil einer Kombinationstherapie sowie als anschließende Erhaltungstherapie eingesetzt.
Empfehlungen
Die G-BA-Nutzenbewertung definiert klare Kriterien für den Einsatz von Atezolizumab in der untersuchten Indikation.
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut G-BA wird Atezolizumab in der Erstlinienbehandlung des metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) eingesetzt. Dabei gelten folgende Spezifikationen für die behandelte Personengruppe:
-
Es muss eine nicht-plattenepitheliale Histologie vorliegen.
-
Die Behandlung richtet sich an erwachsene Personen.
-
Es dürfen keine EGFR-Mutationen vorliegen.
-
Es darf kein ALK-positives NSCLC vorliegen.
Therapieschema
Der Beschluss des G-BA bezieht sich auf den Einsatz von Atezolizumab in einer spezifischen Kombination. Der Wirkstoff wird zusammen mit nab-Paclitaxel und Carboplatin verabreicht.
Zudem umfasst das bewertete Anwendungsgebiet auch den Einsatz von Atezolizumab als Erhaltungstherapie im weiteren Behandlungsverlauf.
Kontraindikationen
Laut den Vorgaben des G-BA zum Anwendungsgebiet ist die beschriebene Kombinationstherapie mit Atezolizumab bei folgenden Konstellationen nicht indiziert:
-
Vorliegen von EGFR-Mutationen
-
ALK-positives nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC)
💡Praxis-Tipp
Vor Einleitung der Erstlinientherapie mit Atezolizumab, nab-Paclitaxel und Carboplatin wird eine molekularpathologische Testung empfohlen. Laut G-BA-Beschluss ist der Einsatz dieser Kombination nur indiziert, wenn zuvor EGFR-Mutationen und ALK-Translokationen sicher ausgeschlossen wurden.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist die Therapie für erwachsene Personen mit metastasiertem, nicht-plattenepithelialem NSCLC in der Erstlinie vorgesehen. Voraussetzung ist der Ausschluss von EGFR-Mutationen und ALK-Positivität.
Die Nutzenbewertung bezieht sich auf die Kombination von Atezolizumab mit nab-Paclitaxel und Carboplatin. Zudem ist der Einsatz als anschließende Erhaltungstherapie abgedeckt.
Der Wirkstoff Atezolizumab wird unter dem Handelsnamen Tecentriq vertrieben. Das entsprechende Nutzenbewertungsverfahren wurde von der Roche Pharma AG eingereicht.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Atezolizumab (neues Anwendungsgebiet: NSCLC, nicht-plattenepithelial, 1. Linie, Kombination mit nab-Paclitaxel und Carboplatin; Erhaltungstherapie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.