Atezolizumab bei TNBC: Indikation und PD-L1-Expression
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Atezolizumab (Handelsname Tecentriq) durchgeführt. Dieses Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.
Das triple-negative Mammakarzinom (TNBC) ist eine aggressive Form von Brustkrebs, bei der die Tumorzellen keine Rezeptoren für Östrogen, Progesteron oder HER2 aufweisen. Atezolizumab ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der sich gegen den programmierten Zelltod-Liganden 1 (PD-L1) richtet und die körpereigene Immunantwort gegen die Tumorzellen reaktivieren soll.
Das Bewertungsverfahren begann im Oktober 2019 und wurde mit der Beschlussfassung im April 2020 abgeschlossen. Der Beschluss regelt die Bedingungen für den Einsatz in der vertragsärztlichen Versorgung.
💡Praxis-Tipp
Bei der Indikationsstellung für Atezolizumab beim Mammakarzinom ist zwingend auf den vorherigen Therapieverlauf zu achten. Gemäß G-BA-Beschluss ist der Einsatz nur zulässig, wenn für das metastasierte Stadium noch keine vorherige Chemotherapie verabreicht wurde. Zudem muss die PD-L1-Expression von mindestens 1 % vor Therapiebeginn pathologisch gesichert sein.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Beschluss ist Atezolizumab für das nicht resezierbare, lokal fortgeschrittene oder metastasierte triple-negative Mammakarzinom (TNBC) zugelassen. Eine weitere Voraussetzung ist eine PD-L1-Expression von mindestens 1 %.
Gemäß der Fachinformation wird Atezolizumab bei dieser Indikation in Kombination mit dem Chemotherapeutikum nab-Paclitaxel angewendet.
Nein, das Anwendungsgebiet beschränkt sich auf Personen, die noch keine vorherige Chemotherapie zur Behandlung der metastasierten Erkrankung erhalten haben. Es handelt sich somit um eine Erstlinientherapie im metastasierten Stadium.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Atezolizumab (neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, triple-negativ, PD-L1-Expression ≥1%) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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