Atezolizumab bei SCLC: Erstlinie und Erhaltungstherapie

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Atezolizumab. Das kleinzellige Lungenkarzinom (SCLC) ist ein hochaggressiver Tumor, der oft erst im fortgeschrittenen Stadium (Extensive Disease, ES-SCLC) diagnostiziert wird.

Atezolizumab (Tecentriq®) ist ein monoklonaler Antikörper und Immun-Checkpoint-Inhibitor. Er richtet sich gegen PD-L1 und reaktiviert die körpereigene Immunantwort gegen die Tumorzellen.

Der G-BA hat ein Verfahren zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für ein neues Anwendungsgebiet dieses Wirkstoffs durchgeführt. Der entsprechende Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 02.04.2020 in Kraft.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Atezolizumab beim fortgeschrittenen kleinzelligen Lungenkarzinom (ES-SCLC) in der Erstlinie laut G-BA zwingend als Kombinationstherapie mit Carboplatin und Etoposid erfolgen muss. Eine Monotherapie in der initialen Behandlungsphase ist von diesem spezifischen Beschluss nicht abgedeckt.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß G-BA-Beschluss wird Atezolizumab zur Erstlinienbehandlung des kleinzelligen Lungenkarzinoms im fortgeschrittenen Stadium (ES-SCLC) eingesetzt.

Die Nutzenbewertung des G-BA bezieht sich auf die zwingende Kombination von Atezolizumab mit den Chemotherapeutika Carboplatin und Etoposid.

Ja, laut den Verfahrensdaten des G-BA umfasst das Anwendungsgebiet neben der Erstlinien-Kombinationstherapie auch die anschließende Erhaltungstherapie.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Atezolizumab (neues Anwendungsgebiet: kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Carboplatin und Etoposid; Erhaltungstherapie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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