Albiglutid (T2DM): Indikation und Zulassungswiderruf

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2014/2015 zum Wirkstoff Albiglutid (Handelsname Eperzan) zusammen. Diese Zusammenfassung basiert auf den veröffentlichten Verfahrensdaten des G-BA.

Albiglutid wurde zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen entwickelt. Ziel der Therapie bei dieser Stoffwechselerkrankung ist die Verbesserung der Blutzuckerkontrolle, um langfristige Komplikationen zu vermeiden.

Ein zentraler und praxisrelevanter Hinweis des Dokuments ist, dass die Zulassung für den Wirkstoff Albiglutid (Eperzan) mittlerweile widerrufen wurde. Das Nutzenbewertungsverfahren ist formal abgeschlossen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der wichtigste klinische Hinweis zu diesem Dokument ist der Widerruf der Zulassung für Albiglutid (Eperzan). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Wirkstoff nicht mehr für die Verordnung zur Verfügung steht. Bei Personen, die historisch auf dieses Medikament eingestellt waren, ist eine Umstellung auf andere verfügbare und leitliniengerechte Antidiabetika erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut dem G-BA-Dokument wurde die Zulassung für den Wirkstoff Albiglutid (Eperzan) widerrufen. Das Medikament steht für die Behandlung des Typ-2-Diabetes nicht mehr zur Verfügung.

Die Anwendung als Monotherapie war indiziert, wenn Diät und Bewegung zur Blutzuckerkontrolle nicht ausreichten. Zudem musste eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber Metformin bestehen.

Ja, das Dokument beschreibt die Kombinationstherapie von Albiglutid mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln. Dies schloss explizit auch die Kombination mit einem Basalinsulin ein.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Albiglutid (Diabetes mellitus Typ 2) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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