Drogenmissbrauch: Psychosoziale Leitlinien-Empfehlungen
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie CG51 behandelt den Einsatz psychosozialer Interventionen bei Personen über 16 Jahren mit Drogenmissbrauch. Der Fokus liegt auf dem Missbrauch von Opioiden, Stimulanzien und Cannabis im Gesundheits- und Justizwesen.
Während bei Opioidabhängigkeit oft pharmakologische Ansätze im Vordergrund stehen, bilden psychosoziale Interventionen einen essenziellen Teil der Gesamtbehandlung. Bei Cannabis- und Stimulanzienmissbrauch sind sie mangels etablierter medikamentöser Therapien die primäre Behandlungsform.
Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer koordinierten Betreuung durch Bezugspersonen. Ein respektvoller Umgang und die strukturierte Einbeziehung von Familienangehörigen werden als zentrale Elemente einer erfolgreichen Therapie hervorgehoben.
Empfehlungen
Identifikation und Assessment
In psychiatrischen und forensischen Einrichtungen wird eine routinemäßige Befragung zum aktuellen Drogenkonsum empfohlen. In der Primärversorgung oder Notaufnahme sollte bei verdächtigen Symptomen (z. B. akute Psychose, Brustschmerz bei jungen Menschen) gezielt nach Drogenkonsum gefragt werden.
Biologische Tests (z. B. Urin- oder Speichelproben) sollen laut Leitlinie Teil eines umfassenden Assessments sein. Sie dürfen jedoch nicht als alleinige Diagnosemethode verwendet werden.
Kurzinterventionen und Selbsthilfe
Opportunistische Kurzinterventionen zur Motivationssteigerung werden für Personen mit oder ohne Kontakt zu Suchthilfesystemen empfohlen. Diese umfassen in der Regel:
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2 Sitzungen von jeweils 10 bis 45 Minuten Dauer
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Exploration der Ambivalenz gegenüber dem Drogenkonsum
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Nicht-wertendes Feedback zur Verhaltensänderung
Zudem wird empfohlen, routinemäßig Informationen zur Reduktion von durch Blut übertragenen Viren bereitzustellen. Der Kontakt zu 12-Schritte-Selbsthilfegruppen sollte aktiv gefördert und bei Bedarf organisatorisch unterstützt werden.
Kontingenzmanagement
Die Leitlinie empfiehlt Kontingenzmanagement-Programme zur Reduktion des illegalen Drogenkonsums, insbesondere bei Personen in Methadon-Erhaltungstherapie oder mit primärem Stimulanzienmissbrauch. Hierbei werden Anreize für positive Verhaltensweisen (z. B. drogenfreie Proben) gesetzt.
Für das Screening im Rahmen des Kontingenzmanagements wird folgendes Stufenschema empfohlen:
| Behandlungsphase | Testfrequenz | Bevorzugte Methode |
|---|---|---|
| Wochen 1 bis 3 | 3 Tests pro Woche | Urinanalyse |
| Wochen 4 bis 6 | 2 Tests pro Woche | Urinanalyse |
| Ab Woche 7 | 1 Test pro Woche (bis zur Stabilität) | Urinanalyse |
Als Anreize können Gutscheine oder Privilegien wie die Mitgabe von Methadon-Dosen genutzt werden. Bei Gutscheinen sollte der Wert bei etwa 2 Pfund beginnen und sich mit jeder weiteren kontinuierlichen Abstinenzperiode erhöhen.
Spezifische psychologische Therapien
Kognitive Verhaltenstherapie (CBT) und psychodynamische Therapie sollen nicht routinemäßig zur primären Behandlung von Cannabis- oder Stimulanzienmissbrauch angeboten werden. Evidenzbasierte psychologische Behandlungen werden jedoch ausdrücklich bei komorbiden Depressions- und Angststörungen empfohlen.
Für Personen in engem Kontakt mit einem nicht-drogenkonsumierenden Partner wird bei Stimulanzien- oder Opioidmissbrauch eine verhaltenstherapeutische Paartherapie empfohlen. Diese sollte aus mindestens 12 wöchentlichen Sitzungen bestehen.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist der isolierte Einsatz von Drogenscreenings zur Diagnosestellung. Die Leitlinie betont, dass biologische Tests immer nur Teil eines umfassenden klinischen Assessments sein dürfen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass kognitive Verhaltenstherapie nicht routinemäßig zur primären Suchtbehandlung bei Cannabis- oder Stimulanzienmissbrauch eingesetzt werden sollte, sondern primär bei komorbiden psychischen Erkrankungen indiziert ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt ein ausschleichendes Testschema. Es werden 3 Tests pro Woche in den ersten 3 Wochen, gefolgt von 2 Tests pro Woche für weitere 3 Wochen und anschließend 1 Test pro Woche bis zur Stabilisierung empfohlen.
Laut Leitlinie sollte eine kognitive Verhaltenstherapie nicht routinemäßig zur primären Behandlung des Cannabis- oder Stimulanzienmissbrauchs angeboten werden. Sie wird jedoch ausdrücklich zur Behandlung von komorbiden Depressions- und Angststörungen bei diesen Personen empfohlen.
Opportunistische Kurzinterventionen zur Motivationssteigerung sollten gemäß den Empfehlungen in der Regel aus 2 Sitzungen bestehen. Jede dieser Sitzungen sollte eine Dauer von 10 bis 45 Minuten haben.
Es wird empfohlen, Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen sowie Privilegien wie die Mitgabe von Methadon-Dosen zu nutzen. Bei Gutscheinen sollte der monetäre Wert gering starten und sich mit jeder weiteren kontinuierlichen Abstinenzperiode erhöhen.
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Quelle: CG51: Drug misuse in over 16s: psychosocial interventions (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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