SJS und TEN: AWMF-Leitlinie
Hintergrund
Das Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) und die toxisch epidermale Nekrolyse (TEN) sind seltene, aber lebensbedrohliche schwere kutane unerwünschte Arzneimittelwirkungen (SCAR). Sie sind durch eine ausgedehnte Apoptose der Keratinozyten gekennzeichnet, was zu einer großflächigen Ablösung der Epidermis führt.
Klinisch präsentieren sich SJS und TEN typischerweise mit schmerzhaften atypischen Zielscheibenläsionen, Blasenbildung und einer Beteiligung der Schleimhäute. Die Unterscheidung zwischen SJS und TEN erfolgt historisch anhand des Ausmaßes der betroffenen Körperoberfläche.
Diese Zusammenfassung basiert auf den Metadaten des AWMF-Leitlinienregisters. Der vorliegende Quelltext enthält ausschließlich strukturelle Informationen der Register-Webseite und keine spezifischen klinischen Inhalte der Leitlinie.
💡Praxis-Tipp
Bei Verdacht auf ein Stevens-Johnson-Syndrom oder eine toxisch epidermale Nekrolyse gilt die sofortige Identifikation und das Absetzen des auslösenden Medikaments als wichtigste prognostische Maßnahme. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Zentrum wird zur optimalen interdisziplinären Versorgung angeraten.
Häufig gestellte Fragen
SJS und TEN gelten als Varianten derselben Erkrankung, die sich im Ausmaß der Hautablösung unterscheiden. Bei SJS sind typischerweise weniger als 10 Prozent der Körperoberfläche betroffen, bei TEN mehr als 30 Prozent.
Die Erkrankungen werden meist durch Medikamente ausgelöst. Zu den häufigsten Auslösern zählen Allopurinol, Antikonvulsiva, Sulfonamide und nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR).
Die Behandlung erfordert ein interdisziplinäres Team. Aufgrund des großflächigen Hautverlusts erfolgt die Therapie häufig in Zentren für Schwerbrandverletzte unter Einbindung von Dermatologen, Intensivmedizinern und Augenärzten.
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Quelle: Diagnostik und Therapie der epidermalen Nekrolyse (Stevens-Johnson-Syndrom und toxisch epidermale Nekrolyse) (SJS-TEN) (AWMF, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.