ICD-Deaktivierung am Lebensende: Leitlinie (DGK)
📋Auf einen Blick
- •Die palliative ICD-Deaktivierung ist rechtlich ein zulässiger Behandlungsabbruch und keine Sterbehilfe.
- •Voraussetzung für die Deaktivierung ist der aktuelle, vorab verfügte oder mutmaßliche Patientenwille.
- •Patienten sollten bereits vor der Implantation und bei Aggregatwechseln über die Möglichkeit der Deaktivierung aufgeklärt werden.
- •Die Schockfunktion kann im Notfall jederzeit durch das Auflegen eines Magneten deaktiviert werden.
Hintergrund
Implantierbare Kardioverter/Defibrillatoren (ICDs) verhindern den plötzlichen Herztod durch die Beendigung lebensgefährlicher Herzrhythmusstörungen. Am Lebensende können ICD-Schocks den Sterbeprozess jedoch ungewünscht verlängern und Patienten durch schmerzhafte Schocksalven quälen. Die DGK empfiehlt daher einen proaktiven und verantwortungsvollen Umgang mit der palliativen ICD-Deaktivierung.
Rechtliche und ethische Grundlagen
Die Deaktivierung eines ICDs ist rechtlich als Behandlungsabbruch zu werten. Sie ist zulässig und zwingend geboten, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht.
- Es handelt sich nicht um aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung.
- Die Fortführung einer ICD-Therapie gegen den Willen des Patienten stellt eine rechtswidrige Zwangsbehandlung dar.
- Bei einwilligungsunfähigen Patienten im unmittelbaren Sterbeprozess darf der mutmaßliche Wille zur Deaktivierung der Schockfunktion vermutet werden, da Schocks in dieser Phase lediglich das Leiden vergrößern.
Aufklärung und Patientenverfügung
Die Aufklärung über eine mögliche spätere Deaktivierung sollte nicht erst am Lebensende erfolgen.
- Vor der Implantation: Aufklärung über mögliche Probleme am Lebensende und die Option der Deaktivierung.
- Im Verlauf: Erneute Ansprache bei Aggregatwechseln oder bei Verschlechterung des Allgemeinzustandes.
- Patientenverfügung: Patienten sollten ermutigt werden, einen spezifischen ICD-Vermerk in ihre Patientenverfügung aufzunehmen, der die Deaktivierung bei unabwendbarem Sterbeprozess regelt.
Praktisches Vorgehen zur Deaktivierung
Je nach klinischer Situation können unterschiedliche Funktionen des ICDs separat deaktiviert werden.
| Funktion | Klinischer Nutzen der Deaktivierung | Methode |
|---|---|---|
| Schockfunktion (Defibrillation) | Verhindert schmerzhafte Schocksalven im Sterbeprozess | Umprogrammierung oder Magnetauflage |
| Antitachykarde Stimulation (ATP) | Verursacht selbst keine Schmerzen, Nutzen kontextabhängig | Umprogrammierung |
| Antibradykarde Stimulation | Stark kontextabhängig (bei Abhängigkeit u.U. unmittelbarer Tod) | Umprogrammierung (Runterregelung) |
| Kardiale Resynchronisation (CRT) | Kein Entlastungspotenzial, kann Herzinsuffizienz verschlechtern | Umprogrammierung |
Checkliste für den Klinikalltag
Vor einer palliativen ICD-Deaktivierung sollten folgende Punkte systematisch abgearbeitet werden:
| Schritt | Maßnahme |
|---|---|
| 1. Indikation | Gründe klären, Prognose und Lebensqualität beurteilen (ggf. Palliativmediziner hinzuziehen) |
| 2. Verantwortung | Einwilligungsfähigkeit prüfen, ggf. Stellvertreter oder Patientenverfügung einbeziehen |
| 3. Aufklärung | Sorgfältige Aufklärung der Entscheidungsverantwortlichen |
| 4. Entscheidung | Entscheidung für oder gegen Deaktivierung treffen und dokumentieren |
| 5. Durchführung | Kompetente Deaktivierung (Programmiergerät oder Magnet) und Dokumentation |
💡Praxis-Tipp
Nutzen Sie bei akuten, schmerzhaften Schocksalven in der Sterbephase einen Magneten. Das Auflegen und Fixieren des Magneten auf dem Aggregat deaktiviert die Schockfunktion sofort und erfordert keine speziellen Programmierkenntnisse.