Diabetische Retinopathie: S3-Leitlinie DOG/BVA

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DDG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die S3-Leitlinie der DOG und des BVA (2025) behandelt die spezielle Diagnostik und Therapie von Netzhautkomplikationen bei Diabetes mellitus. Im Fokus stehen die diabetische Retinopathie und das diabetische Makulaödem (DMÖ).

Ziel ist es, durch eine stadiengerechte augenärztliche Überwachung und Behandlung irreversible Schäden der Netzhautzellen zu verhindern. Die Leitlinie richtet sich primär an die augenärztliche, diabetologische und internistische Versorgungsebene.

Neben lokalen Therapien wie Laserkoagulation und intravitrealer operativer Medikamenteneingabe (IVOM) wird auch der Einfluss systemischer Faktoren beleuchtet. So zeigt die systemische Gabe von Fenofibrat einen protektiven Effekt auf die Progression der Retinopathie.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen:

Diagnostik

Laut Leitlinie soll bei fortgeschrittenen Retinopathiestadien eine Augeninnendruckmessung erfolgen, da ein erhöhtes Risiko für ein Sekundärglaukom besteht.

Zur Differenzialdiagnose einer symptomatischen Makulopathie wird eine optische Kohärenztomographie (OCT) empfohlen. Die OCT soll zudem zur Indikationsstellung und Verlaufskontrolle einer IVOM-Therapie des diabetischen Makulaödems eingesetzt werden.

Therapie der nicht-proliferativen diabetischen Retinopathie (NPDR)

Die Leitlinie rät bei einer milden oder mäßigen NPDR von einer panretinalen Lasertherapie ab. Auch eine IVOM soll bei diesen Stadien ohne therapierelevantes Makulaödem nicht angeboten werden.

Bei einer schweren NPDR kann bei bestimmten Risikokonstellationen eine panretinale Laserkoagulation erwogen werden. Eine IVOM soll bei einer schweren NPDR ohne therapierelevantes Makulaödem laut Leitlinie nicht erfolgen.

Therapie der proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR)

Zur Behandlung der PDR wird primär eine panretinale Laserkoagulation empfohlen (starke Empfehlung). Alternativ kann in Einzelfällen eine IVOM mit VEGF-Inhibitoren erfolgen, was jedoch eine konsequente Nachkontrolle erfordert.

Bei schweren Komplikationen wie einer nicht resorbierenden Glaskörperblutung oder einer traktiven zentralen Netzhautablösung soll eine Glaskörperentfernung (Vitrektomie) angeboten werden. Vorbereitend kann hierbei der Einsatz von VEGF-Inhibitoren erwogen werden.

Therapie des diabetischen Makulaödems (DMÖ)

Die Therapieentscheidung richtet sich nach der Foveabeteiligung:

  • Ohne Foveabeteiligung: Es kann eine fokale Laserkoagulation angeboten werden. Eine IVOM soll nicht erfolgen.

  • Mit Foveabeteiligung und relevanter Sehminderung: Es soll primär eine IVOM mit VEGF-Inhibitoren angeboten werden.

  • Mit Foveabeteiligung ohne relevante Sehminderung: Es soll keine Behandlung mit IVOM oder Laserkoagulation erfolgen.

Bei unzureichendem Ansprechen auf VEGF-Inhibitoren kann laut Leitlinie eine intravitreale Therapie mit Steroiden angeboten werden.

Rehabilitation

Bei einem Verlust der Lesefähigkeit sollen optische oder elektronische vergrößernde Sehhilfen angepasst werden. Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer stabilen Blutzuckereinstellung für die Prognose des Augenbefundes.

Dosierung

Die Leitlinie nennt folgende zugelassene Steroid-Implantate zur intravitrealen Therapie bei diabetischem Makulaödem:

WirkstoffDosisWirkungsdauerBesonderheiten
Dexamethason-Implantat0,7 mgca. 6 MonateImplantatmatrix ist resorbierbar
Fluocinolonacetonid-Implantat0,19 mgbis zu 36 MonateImplantatmatrix ist nicht resorbierbar

Kontraindikationen

Die Leitlinie nennt folgende Warnhinweise und Kontraindikationen:

  • ASS-Therapie: Das Vorliegen einer diabetischen Retinopathie stellt ausdrücklich keine Kontraindikation für eine kardioprotektive Therapie mit Acetylsalicylsäure (ASS) dar.

  • Steroid-Implantate: Bei nicht intaktem Iris-Linsen- oder Iris-Hinterkapsel-Diaphragma besteht die Gefahr einer Implantat-Migration in die Vorderkammer.

  • Steroid-Implantate bei Jüngeren: Wegen des hohen Katarakt-Risikos wird zu einer sehr differenzierten Indikationsstellung bei Menschen mit noch vorhandener Akkommodation geraten.

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💡Praxis-Tipp

Ein gleichzeitiges Vorliegen einer proliferativen diabetischen Retinopathie (PDR) und eines therapiebedürftigen Makulaödems erfordert eine genaue zeitliche Abstimmung. Laut Leitlinie wird empfohlen, die Therapie des Makulaödems vor oder parallel zum Beginn der panretinalen Lasertherapie durchzuführen. Eine alleinige sofortige panretinale Laserkoagulation kann zu einer Verschlechterung des Makulaödems und einem moderaten Sehverlust führen.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt eine optische Kohärenztomographie (OCT) zur Differenzialdiagnostik einer symptomatischen Makulopathie. Zudem soll sie zur Indikationsstellung und Verlaufskontrolle einer Therapie des diabetischen Makulaödems mit intravitrealen Medikamenten eingesetzt werden.

Ja, die Einnahme von ASS zur Thrombozytenaggregationshemmung beeinflusst den Verlauf der Retinopathie nicht. Es wird betont, dass die Retinopathie keine Kontraindikation für eine kardioprotektive ASS-Therapie darstellt.

Eine fokale Laserkoagulation kann bei einem klinisch signifikanten Makulaödem ohne Foveabeteiligung angeboten werden. Bei einer Foveabeteiligung mit relevanter Sehminderung wird primär eine medikamentöse Therapie (IVOM) empfohlen.

Intravitreale Steroid-Implantate können bei unzureichendem Ansprechen auf VEGF-Inhibitoren eingesetzt werden. Es wird jedoch auf das hohe Risiko für eine Kataraktentwicklung und eine Augeninnendruckerhöhung hingewiesen.

Eine Glaskörperentfernung soll bei schweren Komplikationen der proliferativen diabetischen Retinopathie angeboten werden. Dazu zählen nicht resorbierende Glaskörperblutungen oder eine drohende traktive zentrale Netzhautablösung.

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Quelle: DDG: 045-024l_S3_Spezielle-Diagnostik-Therapie-Netzhautkomplikationen-Diabetes_2025-08.pdf pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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