G-BA2022

Burosumab bei XLH (Erwachsene): Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die X-chromosomale Hypophosphatämie (XLH) ist eine seltene genetische Stoffwechselerkrankung. Sie führt zu einem renalen Phosphatverlust und in der Folge zu schwerwiegenden Knochenerkrankungen.

Burosumab (Handelsname Crysvita) ist ein monoklonaler Antikörper, der als Orphan Drug zur Behandlung der XLH zugelassen ist.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Anlass des Verfahrens war die Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze für Orphan Drugs, was eine erneute Bewertung für die Population der Erwachsenen ab 18 Jahren erforderlich machte.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation fasst folgende Eckpunkte zusammen:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Burosumab (Crysvita) für folgende Indikationen angewendet:

  • Behandlung der X-chromosomalen Hypophosphatämie (XLH) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 17 Jahren.

  • Voraussetzung in dieser pädiatrischen Altersgruppe ist der röntgenologische Nachweis einer Knochenerkrankung.

  • Behandlung der XLH bei Erwachsenen (ab 18 Jahren).

Nutzenbewertung und Zusatznutzen

Gemäß G-BA unterliegt Burosumab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) besonderen Regularien. Das vorliegende Bewertungsverfahren wurde spezifisch für die Altersgruppe ab 18 Jahren durchgeführt, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten wurde.

Die Leitlinie verweist für das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens sowie die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie für die Erwachsenen-Population explizit auf den Beschluss vom 21.07.2022. Die detaillierten Ergebnisse der Nutzenbewertung sind laut Dokumentation in den dazugehörigen tragenden Gründen und dem Beschlusstext festgehalten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Burosumab nach Überschreiten der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze eine reguläre Nutzenbewertung gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie erforderlich wird.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Burosumab für Kinder und Jugendliche von 1 bis 17 Jahren sowie für Erwachsene zugelassen.

Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 17 Jahren wird ein röntgenologischer Nachweis einer Knochenerkrankung gefordert.

Das Verfahren wurde eingeleitet, da Burosumab als Orphan Drug die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten hat.

Das konkrete Ergebnis der Nutzenbewertung sowie die zweckmäßige Vergleichstherapie sind laut Dokumentation im G-BA-Beschluss vom 21.07.2022 und den dazugehörigen tragenden Gründen definiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Burosumab (Überschreitung 50 Mio €-Grenze: X-chromosomale Hypophosphatämie, ≥ 18 Jahre) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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