IQWiG2018Neurologie

Brivaracetam: Therapie fokaler Anfälle bei Kindern

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (A18-48) bewertet den Zusatznutzen von Brivaracetam bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis unter 16 Jahren. Es geht um die Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Epilepsie.

Die Bewertung erfolgt im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese umfasst eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie mit Wirkstoffen wie beispielsweise Eslicarbazepin, Gabapentin, Lacosamid oder Levetiracetam.

Der pharmazeutische Unternehmer reichte für das Dossier zwei einarmige Studien ein. Da keine direkt vergleichenden Daten zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt wurden, konnte die Evidenz nicht abschließend quantifiziert werden.

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Bewertung des Zusatznutzens

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Brivaracetam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie in der untersuchten Altersgruppe nicht belegt. Der pharmazeutische Unternehmer legte keine geeigneten vergleichenden Daten vor.

Die eingereichten Studien (N01263 und N01266) waren einarmig konzipiert. Für eine reguläre Nutzenbewertung wird jedoch ein direkter Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorausgesetzt.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Als Vergleichstherapie wird eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie definiert. Diese erfolgt nach ärztlicher Wahl unter Berücksichtigung der Vortherapie und möglicher Nebenwirkungen.

Folgende Wirkstoffe werden im Bericht als Optionen der Vergleichstherapie gelistet:

  • Eslicarbazepin, Gabapentin und Lacosamid

  • Lamotrigin, Levetiracetam und Oxcarbazepin

  • Topiramat, Valproinsäure und Zonisamid

Studiendauer und Methodik

Der Bericht betont, dass für klinische Studien bei Epilepsie eine Erhaltungsphase der Studienmedikation von mindestens 12 Wochen als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Dies entspricht den Leitlinien der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

Eine der vorgelegten Studien (N01263) beinhaltete lediglich eine dreiwöchige Titrationsphase ohne Erhaltungsphase. Daher wurde sie als nicht geeignet für die Ableitung eines Zusatznutzens eingestuft.

Dosierung

Der Bericht zitiert Dosierungsangaben aus den Fachinformationen zur Berechnung der Jahrestherapiekosten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kindern und Jugendlichen teilweise eine gewichtsadaptierte Dosierung erfolgt.

WirkstoffAltersgruppe / GewichtDosierungshinweis laut Bericht
BrivaracetamKinder (< 50 kg)Gewichtsadaptierte Dosierung
BrivaracetamKinder/Jugendliche (≥ 50 kg)Gewichtsunabhängige Dosierung (max. 200 mg/Tag)
LamotriginKinder bis 12 JahreErhaltungsdosis bis zu 15 mg/kg/Tag
TopiramatKinder und JugendlicheEmpfohlene Gesamttagesdosis bis zu 9 mg/kg/Tag

Zudem wird erwähnt, dass Brivaracetam, Lacosamid und Levetiracetam auch als Infusion verfügbar sind. Dies stellt eine Alternative dar, falls eine Tabletteneinnahme vorübergehend nicht möglich ist.

Kontraindikationen

Gegenanzeigen

Laut Bericht ist Brivaracetam bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, andere Pyrrolidon-Derivate oder sonstige Bestandteile kontraindiziert. Zudem wird die Anwendung bei terminaler Niereninsuffizienz mit Dialysebehandlung nicht empfohlen.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Der Bericht listet basierend auf der Fachinformation folgende Warnhinweise auf:

  • Suizidgedanken und -verhalten

  • Eingeschränkte Leberfunktion und Laktose-Intoleranz

  • Vorsicht bei natriumkontrollierter Diät (Lösung/Infusion) und hereditärer Fructose-Intoleranz

  • Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen

Wechselwirkungen

Es wird auf Interaktionen mit starken CYP2C19-Hemmern (z. B. Fluconazol, Fluvoxamin), Rifampicin und anderen Enzyminduktoren (z. B. Johanniskraut) hingewiesen. Auch Wechselwirkungen mit oralen Kontrazeptiva, Alkohol und anderen Antiepileptika (z. B. Phenobarbital, Phenytoin, Carbamazepin) sind zu beachten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht ist bei der Verordnung von Brivaracetam als Zusatztherapie zu beachten, dass ein therapeutischer Zusatznutzen gegenüber etablierten Antiepileptika mangels vergleichender Studiendaten formal nicht belegt ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich in Abhängigkeit vom gewählten Wirkstoff der Zusatztherapie die Dosierung der Basistherapie ändern kann. So muss beispielsweise bei Valproinsäure als Zusatztherapie die Dosis der bisherigen Antiepileptika oft unverzüglich vermindert werden.

Häufig gestellte Fragen

Der IQWiG-Bericht kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Brivaracetam bei Kindern und Jugendlichen (4 bis unter 16 Jahre) nicht belegt ist. Der Hersteller legte keine direkt vergleichenden Studien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Laut Bericht besteht die Vergleichstherapie aus einer patientenindividuellen antiepileptischen Zusatztherapie. Hierfür kommen Wirkstoffe wie Levetiracetam, Lamotrigin, Lacosamid oder Topiramat infrage.

Der Bericht verweist auf Leitlinien der EMA, wonach eine Erhaltungsphase der Studienmedikation von mindestens 12 Wochen als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Kürzere Zeiträume reichen für eine fundierte Nutzenbewertung in der Regel nicht aus.

Ja, laut Bericht ist Brivaracetam auch als Injektions- bzw. Infusionslösung verfügbar. Diese Darreichungsform wird als Alternative genannt, wenn eine orale Einnahme vorübergehend nicht möglich ist.

Der Bericht weist darauf hin, dass Brivaracetam bei Patientinnen und Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz, die eine Dialysebehandlung erhalten, nicht empfohlen wird. Bei dieser Patientengruppe ist Vorsicht geboten.

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Quelle: IQWiG A18-48: Brivaracetam (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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