Bakterielle Meningitis: Falldefinition und Surveillance
Hintergrund
Akute bakterielle Meningitis und invasive Meningokokken-Erkrankungen stellen weltweit eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Besonders in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie in Ausbruchsgebieten ist die Krankheitslast unverändert hoch.
Die WHO-Leitlinie (2025) liefert standardisierte Falldefinitionen für die routinemäßige Überwachung und die Untersuchung von Krankheitsausbrüchen. Diese Definitionen sollen eine konsistente Datenerfassung über verschiedene Gesundheitssysteme hinweg gewährleisten und eine schnelle Reaktion auf Epidemien ermöglichen.
Es wird ausdrücklich betont, dass diese Falldefinitionen primär für epidemiologische Zwecke und Public-Health-Interventionen entwickelt wurden. Sie sollen die klinische Beurteilung nicht ersetzen und dienen nicht als alleinige Grundlage für individuelle Diagnose- oder Therapieentscheidungen.
Empfehlungen
Die WHO-Leitlinie unterscheidet zwischen syndromischer und erregerspezifischer Überwachung sowie zwischen Routine- und Ausbruchssituationen.
Akute bakterielle Meningitis (ABM)
Für die Überwachung der akuten bakteriellen Meningitis definiert die Leitlinie unterschiedliche Kriterien je nach epidemiologischer Lage.
| Klassifikation | Routineüberwachung | Ausbruchsuntersuchung |
|---|---|---|
| Verdachtsfall | Fieber (≥ 38,0 °C) + Meningismus-Zeichen (Nackensteifigkeit, Brudzinski, Kernig, vorwölbende Fontanelle) | Fieber + Meningismus-Zeichen ODER Bewusstseinsstörung, Photophobie, fokale Defizite, Krampfanfälle, schwere Kopfschmerzen mit Erbrechen |
| Wahrscheinlicher Fall | Verdachtsfall + typische Liquorveränderungen (z. B. trüb, Leukozyten > 1000/mm³) oder positiver Antigentest | Verdachtsfall + typische Liquorveränderungen (z. B. trüb, Leukozyten > 1000/mm³) oder positiver Antigentest |
| Bestätigter Fall | Nachweis durch Kultur, PCR oder Gram-Färbung aus Liquor oder Blut | Nachweis durch Kultur, PCR oder Gram-Färbung aus Liquor oder Blut |
Invasive Meningokokken-Erkrankung (IMD)
Bei der invasiven Meningokokken-Erkrankung wird laut Leitlinie in der Routineüberwachung ein Verdachtsfall rein durch die klinische Verdachtsdiagnose gestellt.
Bei einem bestätigten Ausbruch wird ein Verdachtsfall durch plötzliches Fieber und mindestens ein weiteres Symptom definiert. Dazu gehören unter anderem:
-
Hämorrhagischer Hautausschlag (Petechien oder Purpura)
-
Hypotonie, Schock oder Zeichen einer Hypoperfusion
-
Gastrointestinale Beschwerden oder konstitutionelle Symptome
Ein wahrscheinlicher Fall erfordert den Nachweis von gramnegativen Diplokokken oder Antigenen in einer sterilen Körperflüssigkeit. Ein bestätigter Fall setzt gemäß Leitlinie den Nachweis von Neisseria meningitidis mittels Kultur oder PCR voraus.
Humanitäre Notlagen
In humanitären Krisen mit hohem Risiko für Meningokokken-Ausbrüche wird die sofortige Anwendung der Ausbruchs-Falldefinitionen empfohlen. Dies gilt laut Leitlinie auch dann, wenn kein etabliertes Überwachungssystem vorhanden ist.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt davor, die epidemiologischen Falldefinitionen als starre Vorgabe für die klinische Behandlung oder den Beginn einer empirischen Antibiotikatherapie zu nutzen. Es wird betont, dass bei unspezifischen Symptomen in Nicht-Ausbruchszeiten auch andere fieberhafte Erkrankungen wie Malaria in Betracht gezogen werden müssen, um einen unangemessenen Antibiotikaeinsatz zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Bei einem Ausbruch wird ein Verdachtsfall durch plötzliches Fieber (≥ 38,0 °C) und mindestens ein weiteres Symptom definiert. Laut Leitlinie zählen dazu neben Meningismus-Zeichen auch Bewusstseinsstörungen, Photophobie oder schwere Kopfschmerzen mit Erbrechen.
Die Leitlinie nennt unter anderem einen trüben oder eitrigen Liquor, eine Leukozytenzahl über 1000/mm³ oder eine Leukozytenzahl über 100/mm³ in Kombination mit einem erniedrigten Glukose-Quotienten (< 0,4). Auch ein positiver bakterieller Antigentest im Liquor begründet einen wahrscheinlichen Fall.
In Systemen mit erregerspezifischer Überwachung werden diese Definitionen routinemäßig angewendet. Bei einem bestätigten Ausbruch oder in humanitären Notlagen mit hohem Risiko sollten laut Leitlinie sofort die sensitiveren Ausbruchs-Falldefinitionen genutzt werden.
Ja, in Ermangelung von Kultur- oder PCR-Verfahren kann eine bakterielle Meningitis laut Leitlinie auch durch eine Gram-Färbung bestätigt werden. Voraussetzung ist, dass die identifizierten Bakterien typischerweise mit Meningitis assoziiert sind.
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Quelle: Standard case definitions of acute bacterial meningitis and invasive meningococcal disease for routine and outbreak surveillance (WHO, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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