ClariMedClariMed

Vitamin-K-Prophylaxe bei Neugeborenen: Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Alle Neugeborenen sollen unmittelbar nach der Geburt im Kreißsaal eine Vitamin-K-Prophylaxe erhalten.
  • Für gesunde Neugeborene sind 3 x 2 mg oral (Geburt, U2, U3) oder 1 x 1 mg i.m. (postnatal) gleichwertige Alternativen.
  • Bei mütterlicher Einnahme von enzyminduzierenden Antiepileptika ist die i.m.-Gabe von 1 mg Vitamin K zwingend empfohlen.
  • Frühgeborene unter 1500 g oder kranke Frühgeborene erhalten initial 200 µg/kg i.m. oder i.v.
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

Hintergrund

Gesunde Neugeborene und Säuglinge weisen physiologisch geringe Spiegel an Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren auf. Dies kann zu schweren Vitamin-K-Mangel-Blutungen (VKMB), insbesondere lebensbedrohlichen Gehirnblutungen, führen. Ziel der medizinischen Standardversorgung ist es, diese Blutungen durch eine frühzeitige Prophylaxe zu verhindern.

Klassifikation der VKMB

Die Vitamin-K-Mangel-Blutungen werden nach dem Zeitpunkt ihres Auftretens in drei Formen unterteilt:

FormZeitpunktLokalisationHäufigste Ursachen
Frühe VKMB0-24 StundenSchädelknochen (Kephalhämatom), Hirnhäute, Gehirn, intrathorakal, intraabdominellMütterliche Medikamente (z.B. enzyminduzierende Antiepileptika, Cumarine, Tuberkulostatika)
Klassische VKMB2.-7. LebenstagGastrointestinaltrakt, Haut, Nebennieren, Nase, Zirkumzisionswunde, intrakranialÜberwiegend idiopathisch, mütterliche Medikamente
Späte VKMB2.-12. LebenswocheIntrakranial, gastrointestinalIdiopathisch, cholestatische Erkrankungen (z.B. Gallengangsatresie, Mukoviszidose)

Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen

Zur Vermeidung lebensbedrohlicher Blutungen muss jedes Neugeborene so bald wie möglich nach der Geburt (im Kreißsaal) Vitamin K erhalten. Für gesunde Neugeborene gelten folgende Vorgehensweisen als gleichwertige Alternativen:

  • Orale Gabe: Jeweils 2 mg Vitamin K p.o. unmittelbar postnatal (U1) sowie bei der U2 und U3.
  • Intramuskuläre Gabe: Einmalig 1 mg Vitamin K i.m. unmittelbar postnatal.
  • Individuelle Entscheidung: Aufklärung der Eltern über beide Möglichkeiten und Wahl der Applikationsform durch die Sorgeberechtigten.

Prophylaxe bei kranken Neugeborenen und Frühgeborenen

Für kranke Neugeborene und Frühgeborene existieren keine randomisierten Studien, die Leitlinie empfiehlt jedoch folgendes Vorgehen:

PatientengruppeInitiale Therapie (postnatal)Erhaltungstherapie / Folgegabe
Kranke Neugeborene (ohne venösen Zugang)1 mg i.m.Ggf. U3-Gabe (2 mg oral) erforderlich
Kranke Neugeborene (mit Zugang)0,1-0,2 mg/kg i.v. oder i.m. (max. 1 mg)0,008-0,01 mg/kg/d (enteral/parenteral) bis zur Gesundung, plus U3-Gabe
Voll enteral ernährte FrühgeboreneWie reife, gesunde NeugeboreneWie reife, gesunde Neugeborene
Kranke Frühgeborene / <1500g Geburtsgewicht200 µg/kg i.m. oder i.v.1 mg/Woche enteral oder 0,008-0,01 mg/kg/d parenteral; zwingend orale Gabe mit 1 Monat (U3)

Hinweis: Das mischmizelläre Präparat (Konakion® MM) darf gemäß Herstellerangaben nicht verdünnt werden.

Besonderheit: Mütterliche Medikation

Nimmt die Mutter in der Schwangerschaft Medikamente ein, die mit dem Vitamin-K-Stoffwechsel interferieren (z.B. enzyminduzierende Antikonvulsiva wie Carbamazepin oder Phenobarbital, orale Antikoagulantien, Rifampicin), besteht ein hohes Risiko für frühe VKMB.

  • Empfehlung: Einmalige Injektion von 1 mg Vitamin K i.m. unmittelbar postnatal.
  • Verlauf: Zusätzlich orale Gabe von jeweils 2 mg Vitamin K zwischen dem 3.-10. Lebenstag und mit 4-6 Wochen.

💡Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie die Aufklärung und die durchgeführte Vitamin-K-Prophylaxe (oral oder parenteral) stets sorgfältig im gelben Kinder-Untersuchungsheft. Bei Ablehnung der Prophylaxe durch die Eltern ist eine umfassende, gut dokumentierte Aufklärung über das Risiko lebensgefährlicher Spätblutungen essenziell.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie sind die dreimalige orale Gabe (je 2 mg zu Geburt, U2 und U3) und die einmalige intramuskuläre Gabe (1 mg postnatal) gleichwertige Alternativen.
Sie erhalten postnatal eine reduzierte Dosis von 200 µg/kg Vitamin K i.m. oder i.v., gefolgt von einer Erhaltungszufuhr und einer zwingenden oralen Gabe im Alter von einem Monat (U3).
Bei enzyminduzierenden Antiepileptika muss das Neugeborene unmittelbar postnatal 1 mg Vitamin K i.m. erhalten. Im Verlauf folgen zwei weitere orale Gaben von je 2 mg (Tag 3-10 und Woche 4-6).
Nein, das mischmizelläre Präparat (Konakion MM) darf gemäß Herstellerangaben und Leitlinie nicht verdünnt werden.

Verwandte Leitlinien