Vitamin-K-Prophylaxe bei Neugeborenen: Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Alle Neugeborenen sollen unmittelbar nach der Geburt im Kreißsaal eine Vitamin-K-Prophylaxe erhalten.
- •Für gesunde Neugeborene sind 3 x 2 mg oral (Geburt, U2, U3) oder 1 x 1 mg i.m. (postnatal) gleichwertige Alternativen.
- •Bei mütterlicher Einnahme von enzyminduzierenden Antiepileptika ist die i.m.-Gabe von 1 mg Vitamin K zwingend empfohlen.
- •Frühgeborene unter 1500 g oder kranke Frühgeborene erhalten initial 200 µg/kg i.m. oder i.v.
Hintergrund
Gesunde Neugeborene und Säuglinge weisen physiologisch geringe Spiegel an Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren auf. Dies kann zu schweren Vitamin-K-Mangel-Blutungen (VKMB), insbesondere lebensbedrohlichen Gehirnblutungen, führen. Ziel der medizinischen Standardversorgung ist es, diese Blutungen durch eine frühzeitige Prophylaxe zu verhindern.
Klassifikation der VKMB
Die Vitamin-K-Mangel-Blutungen werden nach dem Zeitpunkt ihres Auftretens in drei Formen unterteilt:
| Form | Zeitpunkt | Lokalisation | Häufigste Ursachen |
|---|---|---|---|
| Frühe VKMB | 0-24 Stunden | Schädelknochen (Kephalhämatom), Hirnhäute, Gehirn, intrathorakal, intraabdominell | Mütterliche Medikamente (z.B. enzyminduzierende Antiepileptika, Cumarine, Tuberkulostatika) |
| Klassische VKMB | 2.-7. Lebenstag | Gastrointestinaltrakt, Haut, Nebennieren, Nase, Zirkumzisionswunde, intrakranial | Überwiegend idiopathisch, mütterliche Medikamente |
| Späte VKMB | 2.-12. Lebenswoche | Intrakranial, gastrointestinal | Idiopathisch, cholestatische Erkrankungen (z.B. Gallengangsatresie, Mukoviszidose) |
Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen
Zur Vermeidung lebensbedrohlicher Blutungen muss jedes Neugeborene so bald wie möglich nach der Geburt (im Kreißsaal) Vitamin K erhalten. Für gesunde Neugeborene gelten folgende Vorgehensweisen als gleichwertige Alternativen:
- Orale Gabe: Jeweils 2 mg Vitamin K p.o. unmittelbar postnatal (U1) sowie bei der U2 und U3.
- Intramuskuläre Gabe: Einmalig 1 mg Vitamin K i.m. unmittelbar postnatal.
- Individuelle Entscheidung: Aufklärung der Eltern über beide Möglichkeiten und Wahl der Applikationsform durch die Sorgeberechtigten.
Prophylaxe bei kranken Neugeborenen und Frühgeborenen
Für kranke Neugeborene und Frühgeborene existieren keine randomisierten Studien, die Leitlinie empfiehlt jedoch folgendes Vorgehen:
| Patientengruppe | Initiale Therapie (postnatal) | Erhaltungstherapie / Folgegabe |
|---|---|---|
| Kranke Neugeborene (ohne venösen Zugang) | 1 mg i.m. | Ggf. U3-Gabe (2 mg oral) erforderlich |
| Kranke Neugeborene (mit Zugang) | 0,1-0,2 mg/kg i.v. oder i.m. (max. 1 mg) | 0,008-0,01 mg/kg/d (enteral/parenteral) bis zur Gesundung, plus U3-Gabe |
| Voll enteral ernährte Frühgeborene | Wie reife, gesunde Neugeborene | Wie reife, gesunde Neugeborene |
| Kranke Frühgeborene / <1500g Geburtsgewicht | 200 µg/kg i.m. oder i.v. | 1 mg/Woche enteral oder 0,008-0,01 mg/kg/d parenteral; zwingend orale Gabe mit 1 Monat (U3) |
Hinweis: Das mischmizelläre Präparat (Konakion® MM) darf gemäß Herstellerangaben nicht verdünnt werden.
Besonderheit: Mütterliche Medikation
Nimmt die Mutter in der Schwangerschaft Medikamente ein, die mit dem Vitamin-K-Stoffwechsel interferieren (z.B. enzyminduzierende Antikonvulsiva wie Carbamazepin oder Phenobarbital, orale Antikoagulantien, Rifampicin), besteht ein hohes Risiko für frühe VKMB.
- Empfehlung: Einmalige Injektion von 1 mg Vitamin K i.m. unmittelbar postnatal.
- Verlauf: Zusätzlich orale Gabe von jeweils 2 mg Vitamin K zwischen dem 3.-10. Lebenstag und mit 4-6 Wochen.
💡Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie die Aufklärung und die durchgeführte Vitamin-K-Prophylaxe (oral oder parenteral) stets sorgfältig im gelben Kinder-Untersuchungsheft. Bei Ablehnung der Prophylaxe durch die Eltern ist eine umfassende, gut dokumentierte Aufklärung über das Risiko lebensgefährlicher Spätblutungen essenziell.