Akute Atemwegsinfektionen: CRP-Testung und Antibiotika
Hintergrund
Akute Atemwegsinfektionen (ARI) gehören zu den häufigsten Vorstellungsgründen in der primären Gesundheitsversorgung. Die NICE-Leitlinie NG237 bietet evidenzbasierte Empfehlungen für die Erstbeurteilung und das initiale Management von Personen ab 16 Jahren mit Verdacht auf eine ARI.
Ein zentrales Ziel der Leitlinie ist die Optimierung der Triage bei Erstkontakt, unabhängig davon, ob dieser telemedizinisch oder persönlich stattfindet. Zudem wird ein starker Fokus auf das Antimicrobial Stewardship gelegt, um unnötige Antibiotikaverschreibungen zu reduzieren.
Die Empfehlungen grenzen sich von der Behandlung bekannter COVID-19-Infektionen ab und fokussieren sich auf die akute Phase der Erkrankung. Die langfristige Behandlung chronischer Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD wird in dieser Leitlinie nicht behandelt.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die Erstbeurteilung:
Allgemeine Prinzipien beim Erstkontakt
Bei allen Personen mit Verdacht auf eine akute Atemwegsinfektion wird empfohlen, stets an eine mögliche Sepsis zu denken.
Laut Leitlinie sollte Personen, deren Symptome sicher zu Hause behandelt werden können, eine Beratung zur Selbstfürsorge angeboten werden. Diese sollte Informationen zur voraussichtlichen Krankheitsdauer sowie klare Hinweise enthalten, wann und wie medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden muss.
Remote-Assessment (Telemedizin)
Es wird empfohlen, telemedizinische Beurteilungen ganzheitlich durchzuführen und die technischen Fähigkeiten der betroffenen Person zu berücksichtigen. Die Leitlinie rät zu einer persönlichen (Face-to-Face) Vorstellung in folgenden Fällen:
-
Eine angemessene Fernbeurteilung ist nicht möglich (z. B. bei Kommunikationsschwierigkeiten).
-
Es besteht der Verdacht auf eine schwere Erkrankung wie eine Pneumonie.
-
Es liegen Komorbiditäten vor, die durch die Infektion verschlimmert werden könnten (z. B. Gebrechlichkeit, COPD oder Immunsuppression).
Zudem wird davon abgeraten, antimikrobielle Mittel routinemäßig nur auf Basis einer Fernbeurteilung zu verschreiben. Ausnahmen gelten nur, wenn eine persönliche Vorstellung extrem schwierig ist, der Schweregrad sicher aus der Ferne beurteilt werden kann und eine hohe diagnostische Sicherheit besteht.
Präsenz-Assessment
Bei einer persönlichen Vorstellung wird eine klinische Beurteilung zur Diagnosestellung und zur Entscheidung über eine Antibiotikagabe (sofort oder als Reserve-Rezept) empfohlen.
Die Leitlinie betont, dass die Schwelle für eine Behandlung oder Überweisung bei Personen mit höherem Risiko für einen schlechten Verlauf niedriger angesetzt werden sollte. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Multimorbidität oder Gebrechlichkeit (Frailty).
Diagnostik und Antibiotika-Entscheidung
Es wird explizit davon abgeraten, mikrobiologische Point-of-Care-Tests oder Influenza-Schnelltests zu verwenden, um über eine Antibiotikaverschreibung zu entscheiden.
Wenn bei einer vermuteten tiefen Atemwegsinfektion nach der klinischen Beurteilung unklar ist, ob Antibiotika benötigt werden, empfiehlt die Leitlinie die Bestimmung des C-reaktiven Proteins (CRP) als Entscheidungshilfe:
| CRP-Wert | Empfehlung zur Antibiotikagabe |
|---|---|
| Über 100 mg/l | Sofortige Antibiotikagabe anbieten |
| 20 bis 100 mg/l | Reserve-Antibiotikarezept (Back-up) erwägen |
| Unter 20 mg/l | Routinemäßig keine Antibiotika anbieten |
Für das Management von influenzaähnlichen Erkrankungen wird auf die saisonalen Empfehlungen der zuständigen Gesundheitsbehörden verwiesen.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt davor, antimikrobielle Mittel routinemäßig ausschließlich auf Basis einer telemedizinischen Konsultation zu verschreiben. Zudem wird betont, dass mikrobiologische Point-of-Care-Tests oder Influenza-Schnelltests nicht zur Entscheidung über eine Antibiotikatherapie herangezogen werden sollten. Bei unklarer Indikation für Antibiotika bei tiefen Atemwegsinfektionen stellt stattdessen der CRP-Wert ein wichtiges Entscheidungskriterium dar.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie wird eine persönliche Untersuchung empfohlen, wenn eine Fernbeurteilung nicht ausreicht, eine schwere Erkrankung wie eine Pneumonie vermutet wird oder relevante Komorbiditäten vorliegen. Auch bei immunsupprimierten oder gebrechlichen Personen sollte eine Face-to-Face-Beurteilung erfolgen.
Es wird empfohlen, antimikrobielle Mittel nicht routinemäßig nach einer reinen Fernbeurteilung zu verschreiben. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Schweregrad sicher beurteilt werden kann, das Risiko für Differenzialdiagnosen gering ist und ein Praxisbesuch für die Person unzumutbar wäre.
Die Leitlinie empfiehlt bei einem CRP-Wert von über 100 mg/l eine sofortige Antibiotikagabe. Bei Werten zwischen 20 und 100 mg/l sollte ein Reserve-Rezept (Back-up) erwogen werden, während bei Werten unter 20 mg/l routinemäßig keine Antibiotika angeboten werden sollten.
Nein, die Leitlinie rät explizit davon ab, Influenza-Tests oder andere mikrobiologische Point-of-Care-Tests zu nutzen, um über die Notwendigkeit einer Antibiotikaverschreibung zu entscheiden. Diese Tests können jedoch für Überwachungs- oder Infektionsschutzzwecke indiziert sein.
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Quelle: Suspected acute respiratory infection in over 16s (NICE, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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